wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 18.12.2013
4 OLG 13 Ss 571/13 -

Tragen einer Hose mit Schriftzug "ACAB" während Fußballspiels stellt strafbare Kollektiv­beleidigung dar

"ACAB" steht für ehrkränkende Äußerung "All cops are bastards"

Wer während eines Fußballspiels eine Hose mit dem Schriftzug "ACAB" trägt, kann sich wegen einer Kollektiv­beleidigung der anwesenden Polizeibeamten strafbar machen. Denn die Abkürzung "ACAB" steht für die ehrkränkende Äußerung "All cops are bastards". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall trug ein Mann während des Besuchs eines Fußballspiels eine Hose, die mit dem Schriftzug "ACAB" versehen war. Er wurde aufgrund dessen vom Amtsgericht München wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt. Die dagegen eingelegte Berufung vor dem Landgericht München I blieb erfolglos. Nunmehr musste das Oberlandesgericht München über die Revision des Angeklagten entscheiden.

Ehrkränkende Äußerung lag vor

Das Oberlandesgericht München bestätigte die Verurteilung wegen Beleidigung (§ 185 StGB) und wies die Revision des Angeklagten zurück. Wann eine Äußerung eine Beleidigung beinhaltet, richte sich nach den Umständen des Einzelfalls. Es komme insbesondere darauf an, wer was zu wem sagt und unter welchen Umständen dies geschieht. Zudem sei es unerheblich, wie der Täter seine Äußerung versteht oder wie der Empfänger sie tatsächlich verstanden hat. Vielmehr werde darauf abgestellt, wie der Empfänger die Äußerung verstehen durfte. Davon ausgehend ging das Oberlandesgericht von einer beleidigenden Äußerung aus. Denn die Polizeibeamten haben den Schriftzug "ACAB" dahingehend verstehen dürfen, dass alle Polizisten Bastarde sind, und sich daher in ihrer Ehre gekränkt fühlen dürfen.

Vorliegen einer strafbaren Kollektivbeleidigung

Der Angeklagte habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts München in Kenntnis der Bedeutung des Schriftzugs und im Bewusstsein gehandelt, beim Fußballspiel Polizeibeamten anzutreffen. Somit habe sich die im Schriftzug enthaltene Äußerung gegen die am Einsatz beteiligten Polizeibeamten gerichtet. Es habe daher eine Kollektivbeleidigung vorgelegen. Denn die beim Fußballspiel anwesenden Polizeibeamten haben sich eindeutig aus der Allgemeinheit hervorgehoben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht München, Urteil vom 07.02.2013
  • Landgericht München I, Urteil vom 01.07.2013
Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2014, Seite: 90, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann
NJW-Spezial 2014, 90 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18044 Dokument-Nr. 18044

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18044

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (3)

 
 
burf schrieb am 14.04.2014

Also DA schaut die Polizei ausnahmsweise mal supergenau hin, siehe da! Wäre schön, wenn sie es auch im umgekehrten Fall tun würde, wenn nämlich Polizisten beleidigen, diskriminieren oder gar prügeln...

chrisB schrieb am 14.04.2014

ADAC, ACDC, ACAB, ADFC

50€-Frage bei Günther Jauch: Welche von diesen 4 Abkürzungen ist ehrenrührig?

Feodora schrieb am 14.04.2014

Meine Güte, Gericht befaßt sich mit einem Buchstabendsalat auf einer Hose.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung