wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 08.12.2020
31 Wx 248/20 -

Doppeltes Erbe für männliche Kinder: Keine Anwendung ausländischer Rechtsvorschrift wegen geschlechter­bezogener Diskriminierung

Anwendung von Art. 6 EGBGB bei Vorhandensein wesentlicher Nachlasswerte in Deutschland

Steht männlichen Erben nach einer ausländischen Rechtsvorschrift ein doppelt so hoher Anteil am Nachlass zu als weiblichen Erben, so kommt diese Vorschrift in Deutschland gemäß Art. 6 EGBGB wegen geschlechts­bezogener Diskriminierung (Art. 3 Abs. 2 GG) nicht zur Anwendung. Dies gilt aber nur dann, wenn der Erbfall einen Inlandsbezug aufweist. Dies ist zu bejahen, wenn sich die wesentlichen Nachlasswerte in Deutschland befinden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 zog das Amtsgericht München einen Erbschein aus dem Jahr 1970 ein. Nach dem Erbschein erhielten die männlichen Kinder des Verstorbenen einen höheren Anteil am Nachlass als das weibliche Kind. Die Erbfolge richtete sich nach iranischen Recht, da der Erblasser ausschließlich iranischer Staatsangehöriger war. Nach iranischem Recht erhalten männliche Kinder einen doppelt so hohen Anteil am Nachlass als weibliche Kinder. Das Amtsgericht hielt dies mit deutschem Recht für unvereinbar. Einer der männlichen Erben legte gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Beschwerde ein.

Kein Anwendung des iranischen Erbrechts

Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Das iranische Erbrecht komme gemäß Art. 6 EGBGB nicht zur Anwendung. Denn dieses sei mit dem im Grundgesetzt verankerten Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 2 GG) nicht vereinbar. Danach dürfe niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden. Zudem liege der für die Anwendung des Art. 6 EGBGB erforderliche Inlandsbezug vor. Denn die wesentlichen Vermögenswerte des Erblassers befanden sich in Deutschland.

Keine diskriminierende gesetzliche Erbfolge bei entsprechendem Erblasserwillen

Zwar sei eine diskriminierende gesetzliche Erbfolge zu verneinen, so das Oberlandesgericht, wenn der Erblasser eine entsprechende erbrechtliche Regelung auch nach deutschen Recht durch letztwillige Verfügung hätte treffen können und dies im Hinblick auf die seinen Willen entsprechenden gesetzlichen Erbfolgeregeln nach seinem Heimatrecht bewusst unterlassen hat. Dies setzte aber die Feststellung eines entsprechenden Erblasserwillens voraus.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2021
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht München, Beschluss vom 14.04.2020
    [Aktenzeichen: 63 IV 5749/70]
Aktuelle Urteile aus dem Erbrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29809 Dokument-Nr. 29809

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29809

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Ingrid Okon schrieb am 08.02.2021

das wäre ja noch schöner. Aber die Diskriminierung zwischen den Geschlechtern beim Lohn geht in Deutschland lustig weiter. Das wird sich auch erst ändern, wenn Arbeitgeber für dieses Verhalten bestraft werden.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung