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Oberlandesgericht München, Urteil vom 02.05.2016
- 21 U 3016/15 -
Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Auto aufgrund Existenz eines Fahndungseintrags im Schengener Informationssystem (SIS)
Eintrag allein begründet Vorliegen eines Rechtsmangels
Ist ein Auto im SIS zur Fahndung ausgeschrieben, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Denn der Eintrag begründet bereits einen Rechtsmangel im Sinne von § 435 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte ein Gebrauchtwagenhändler im August 2013 nach dem Kauf eines gebrauchten Pkw der Marke Alfa Romeo fest, dass das Fahrzeug im SIS von der italienischen Polizei zur
Landgericht bejahte Rückzahlungsanspruch
Das Landgericht Ingolstadt bejahte einen Anspruch auf
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Recht zum Rücktritt wegen Rechtsmangels
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Verkäufers zurück. Das Fahrzeug sei durch den Eintrag zur
Kein Haftungsausschluss für Rechtsmängel
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei die Haftung des Verkäufers nicht aufgrund der Klausel im Kaufvertrag ausgeschlossen gewesen. Denn diese habe sich nur auf Sachmängel bezogen. Die Formulierung "wie besichtigt" lege nahe, dass nur Sachmängel umfasst sein sollen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2016
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 16.07.2015
[Aktenzeichen: 44 O 1837/13]
Jahrgang: 2016, Seite: 363 NJW-Spezial 2016, 363
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Dokument-Nr. 23231
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