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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 12.06.2018
- III-1 RVs 107/18 -
Zustellung von Gerichtspost in Wärmestube wirksam
Räumlicher Lebensmittelpunkt entscheidend
Gerichtspost kann einem Obdachlosen in der Wärmestube wirksam zugestellt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit war der Angeklagte u.a. wegen schweren räuberischen Diebstahls vom Amtsgericht Aachen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden.
Berufung aufgrund Nichterscheinens zur Hauptverhandlung verworfen
Die Berufung wurde vom Landgericht Aachen verworfen, weil der Angeklagte zur Hauptverhandlung nicht erschienen war. Mit der Revision machte er geltend, dass er zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht nicht ordnungsgemäß geladen worden sei. Die
Anschrift der Wärmestube auch vom Prozessbevollmächtigten genannt
Die Revision blieb erfolglos. Das Gericht stellte fest, dass die Ladung ordnungsgemäß beim Postamt niedergelegt und die Mitteilung hierüber wirksam gem. § 37 StPO, § 181 ZPO bei der
Übernachtungsmöglichkeit keine unabdingbare Voraussetzung für Wirksamkeit der Zustellung
Für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2018
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online
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Dokument-Nr. 26186
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