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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27.09.2018
- 7 U 85/18 -
Blogger darf Domain www.wir-sind-afd.de nicht nutzen
Nutzung der Domain greift unzulässig in Namensrechte der Partei ein
Das Oberlandesgericht Köln hat einem Blogger den Betrieb der Internetdomain www.wir-sind-afd.de untersagt und damit ein Urteil des Landgerichts Köln zu Gunsten der Partei "Alternative für Deutschland" bestätigt. Der Blogger hat gegen- über der DENIC eG in die Löschung der Domain einzuwilligen und auf sie zu verzichten.
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Oberlandesgericht im Wesentlichen aus, dass der Blogger durch die Nutzung der
Konkrete AfD-kritischen Inhalte der Website bedurften keiner gerichtlichen Prüfung
Die konkreten AfD-kritischen Inhalte der Website hatte das Oberlandesgericht im Rahmen des Rechtsstreits nicht zu prüfen. Er hat aber ausgeführt, dass es dem Beklagten unbenommen bleibe, seine Inhalte - soweit diese sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen hielten - unter einer anderen, ebenfalls gut auffindbaren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2018
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 26497
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