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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 06.12.2018
- 3 U 49/18 -
Halter eines Lkw haftet für Unfall mit Elektroameise beim Beladen des Lkw
Be- und Entladevorgänge eines Lkw mit Elektroameise gehören zum Betrieb des Lkw
Der Halter eines Lkw haftet gemäß § 7 StVG für einen Unfall, der mit einer Elektroameise beim Beladen des Lkw verursacht wurde. Denn Be- und Entladevorgänge eines Lkw mit einer Elektroameise gehören zum Betrieb des Lkw. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Dezember 2014 in einem Lager zu einem
Landgericht gibt Schadensersatzklage statt
Das Landgericht Köln gab der Schadensersatzklage statt. Es sah die Haftung des Beklagten zu 1) gemäß § 18 StVG gegeben, da die
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Schadenersatzanspruch
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Jedoch entschied das Oberlandesgericht, dass die Beklagte zu 2) gemäß § 7 StVG für den
Mitverursachungsanteil von 1/3 wegen Betriebsgefahr der Elektroameise
Der vom Landgericht erachtete Mitverursachungsanteil von 1/3 sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht zu beanstanden. Zwar habe der Beklagte zu 1) einen Sorgfaltspflichtverstoß begangen, als er ohne ausreichende Sicht nach vorne, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2020
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Köln, Urteil vom 06.03.2018
[Aktenzeichen: 4 O 307/15]
- Gefährdungshaftung: Steinschlag durch vorausfahrenden Lkw
(Landgericht Heidelberg, Urteil vom 21.12.2011
[Aktenzeichen: 5 S 30/11]) - Lkw-Halter haftet für Beschädigungen eines Grundstücks beim Entladen des Lkw mit einem Ladekran
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 21.02.2019
[Aktenzeichen: 14 U 26/18])
Jahrgang: 2019, Seite: 595 NJW-RR 2019, 595 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2019, Seite: 106 NJW-Spezial 2019, 106 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2019, Seite: 208 NZV 2019, 208
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Dokument-Nr. 28499
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