wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 22.07.2013
12 U 71/13 -

Schmerzensgeld von 18.000 Euro wegen dauerhaften Haarverlust nach misslungener Blondierung

Höhe des Schmerzensgelds wegen dauerhafter Entstellung gerechtfertigt

Führt eine fehlerhaft vorgenommene Blondierung zu einem dauerhaften Haarverlust und daher zu einer schwerwiegenden psychischen Belastung, kann dies ein Schmerzensgeld von 18.000 € rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2011 wollte sich eine 16jährige Schülerin in einem Friseursalon ihre Haare blondieren lassen. Da dies jedoch fehlerhaft ausgeführt wurde, starben nachfolgend in mehreren Bereichen der Kopfhaut Gewebe ab. Dies hatte wiederum den Verlust sämtlicher dort vorhandener Haare und einen Krankenhausaufenthalt zur Folge. Dort stellten die Ärzte fest, dass der Haarverlust sehr wahrscheinlich dauerhaft sei. Zudem diagnostizierten sie eine seelische Belastung der Schülerin ("Anpassungsstörung"). Diese klagte aufgrund dessen gegen den Friseursalon auf Zahlung von Schmerzensgeld. Das Landgericht Koblenz gab der Klage statt und sprach der Schülerin ein Schmerzensgeld von 8.000 € zu. Da ihr dieser Betrag hingegen zu niedrig war, legte sie Berufung ein.

Anspruch auf Schmerzensgeld von 18.000 € bestand

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zu Gunsten der Schülerin und sprach ihr wegen der Gesundheitsverletzung ein Schmerzensgeld von 18.000 € zu.

Gericht berücksichtigte vor allem dauerhafte Entstellung der Schülerin

Das Oberlandesgericht berücksichtigte bei der Höhe des Schmerzensgelds vor allem Art und Ausmaß der deutlich sichtbaren, nicht durch die vorhandenen Haare zu verdeckenden und daher entstellenden Schädigung der Kopfhaut. Hinzu seien der dauerhafte Haarverlust in diesem Bereich und die gravierende seelische Belastung als Folge des Schadensereignisses gekommen. Da die Schülerin zudem an einer Latexallergie litt und es daher ungewiss war, ob sie eine Perücke habe tragen können, sei sie gezwungen gewesen, fast immer eine Kopfbedeckung zu tragen. Das Gericht hielt es weiterhin für maßgeblich, dass das Wissen um ihre Entstellung sie insbesondere als Jugendliche und Heranwachsende in ihrem Selbstbewusstsein einschränken könne. Denn sie werde daran gehindert, alle Möglichkeiten der Persönlichkeitsbildung und Lebensführung sowie des Umgangs mit anderen Jugendlichen und Heranwachsenden wahrzunehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2013
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Koblenz, Urteil vom 07.12.2012
    [Aktenzeichen: 8 O 120/11]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1433
NJW-RR 2013, 1433

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17379 Dokument-Nr. 17379

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17379

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Marion Lammer schrieb am 18.12.2013

18000, dass soll wohl ein Witz sein???

Ich selbst erleidete das selbe Schicksal. Ich weiß sehr genau, wie sich das Mädchen jetzt fühlt. Auch mir fielen die Haare aus, komplett.

In den USA wären Millionen dafür fällig !!!!

Aber das ist die Deutsche Rechtsprechung !!!

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?