wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018
8 U 19/14 -

Klausel in Bauträgervertrag zur Abnahme von Wohneigentum durch vom Erstverwalter bestimmten Sachverständigen unwirksam

Unangemessene Benachteiligung der Erwerber aufgrund möglicher Einflussnahme des Bauträgers durch Bestimmung des Erstverwalters

Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach das errichtete Wohneigentum durch einen vom Erstverwalter bestimmten Sachverständigen vorgenommen werden kann, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Erwerber gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Denn es besteht die Möglichkeit der Einflussnahme des Bauträgers durch die Bestimmung des Erstverwalters. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall entbrannte zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft und einer Bauträgerin im Jahr 2009 Streit über Mängel an der errichteten Anlage. In diesem Zusammenhang kam es unter anderem darauf an, ob die Klausel im Bauträgervertrag, wonach die Abnahme durch einen von dem Verwalter zu beauftragenden vereidigten Sachverständigen zu erfolgen hat, wirksam ist. Das Landgericht Mannheim bejahte dies. Nunmehr musste das Oberlandesgericht Karlsruhe über den Fall entscheiden.

Unwirksamkeit der Klausel zur Abnahme des Wohneigentums

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die zur Abnahme des Wohneigentums in dem Bauträgervertrag enthaltene Bestimmung gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sei. Denn dadurch werden die Erwerber unangemessen benachteiligt. Denn ihnen werde die Möglichkeit genommen, über die Ordnungsmäßigkeit der Werkleistung des Bauträgers selbst zu befinden. Es bestehe die Gefahr, dass die Prüfung der Voraussetzungen der Abnahmefähigkeit nicht neutral durchgeführt werde, sondern unter der Einflussnahme des Bauträgers, der einen wirtschaftlich oder rechtlich mit ihm verbundenen Erstverwalter bestellen und diesem die Beauftragung eines bestimmten ebenfalls wirtschaftlich oder rechtlich mit ihm verbundenen Sachverständigen aufgeben könne.

Revision beim Bundesgerichthof

Der Fall ist beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VII ZR 120/18 anhängig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Mannheim, Urteil vom 05.02.2014
    [Aktenzeichen: 8 O 55/09]
Nachinstanz:
  • Bundesgerichtshof, Entscheidung
    [Aktenzeichen: VII ZR 120/18]
Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Schadensersatzrecht | Vertragsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR)
Jahrgang: 2019, Seite: 266
BauR 2019, 266
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 526
NJW-Spezial 2018, 526

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27713 Dokument-Nr. 27713

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27713

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung