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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018
- 8 U 19/14 -
Klausel in Bauträgervertrag zur Abnahme von Wohneigentum durch vom Erstverwalter bestimmten Sachverständigen unwirksam
Unangemessene Benachteiligung der Erwerber aufgrund möglicher Einflussnahme des Bauträgers durch Bestimmung des Erstverwalters
Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach das errichtete Wohneigentum durch einen vom Erstverwalter bestimmten Sachverständigen vorgenommen werden kann, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Erwerber gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Denn es besteht die Möglichkeit der Einflussnahme des Bauträgers durch die Bestimmung des Erstverwalters. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall entbrannte zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft und einer Bauträgerin im Jahr 2009 Streit über Mängel an der errichteten Anlage. In diesem Zusammenhang kam es unter anderem darauf an, ob die
Unwirksamkeit der Klausel zur Abnahme des Wohneigentums
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die zur
Revision beim Bundesgerichthof
Der Fall ist beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VII ZR 120/18 anhängig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Mannheim, Urteil vom 05.02.2014
[Aktenzeichen: 8 O 55/09]
- Bundesgerichtshof, Entscheidung
[Aktenzeichen: VII ZR 120/18]
- Regelung in Erwerbsvertrag zur Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht zur Abnahme von Gemeinschaftseigentum durch von Bauträger benannten Sachverständigen unzulässig
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2011
[Aktenzeichen: 8 U 106/10]) - Klausel in Formularkaufverträgen zur Abnahme eines Gebäudes durch vom Bauträger beauftragten Erstverwalter unwirksam
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.04.2018
[Aktenzeichen: 28 U 3042/17 Bau])
Jahrgang: 2019, Seite: 266 BauR 2019, 266 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 526 NJW-Spezial 2018, 526
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Dokument-Nr. 27713
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