Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2008
- 7 U 237/07 -
Keine Haftung der winterdienstpflichtigen Gemeinde bei Sturz auf vereinzelter Glatteisstelle wegen Tropfeis
Zumutbarkeit und Leistungsfähigkeit des Winterdienstpflichtigen ist zu beachten
Das Abstreuen einer vereinzelten Glatteisstelle wegen Tropfeis, ist für eine winterdienstpflichtige Gemeinde unzumutbar. Daher haftet sie nicht wegen Verletzung ihrer Amtspflicht auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Sturzes. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am Morgen eines Tages im Januar 2006 stürzte eine Fußgängerin auf einer vereinzelten Glatteisstelle aus und verletzte sich dabei. Wegen der über Nacht aufgetretenen Plustemperaturen taute Eis an einer
Landgericht gab Klage statt
Das Landgericht Karlsruhe sprach der Fußgängerin
Kein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der beklagten Gemeinde. Diese habe nicht ihre
Keine Pflicht zur Beseitigung bloßer Tropfeisbildung
Unter Berücksichtigung dieser Umstände hat das Oberlandesgericht keine Pflicht zur ständigen Beseitigung bloßer Tropfeisbildung gesehen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.04.1975, Az. 7 U 104/74 = VersR 1976, 346). Die Gefahr, dass unter solchen besonderen Umständen Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen, sei relativ gering. Sie stehe in keinem Verhältnis zu dem finanziellen und personellen Aufwand der Gemeinde, den eine gänzliche Gefahrlosigkeit der Straßen erfordern würde. Vielmehr stellen das Abtropfen oder Abrinnen von
Streupflicht nur in Ausnahmefällen
Eine
Keine vorbeugende Streupflicht
Das Oberlandesgericht führte zudem aus, dass der Verkehrssicherungspflichtige nicht vorbeugend streuen müsse. Denn eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2007
[Aktenzeichen: 2 O 203/07]
Jahrgang: 2009, Seite: 386 NJW-RR 2009, 386
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14730
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14730
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.