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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2017
- 7 U 200/16 -
Hundehalterin haftet nicht für Sturz eines Reiters nach Pfiffen mit Hundepfeife
Verhalten der Hunde als Ursache für durchgehende Pferde nicht ausreichend belegt
Stürzen Reiter, weil ihre Pferde durchgehen, nachdem ein Hundebesitzer mehrfach seine Tiere mit einer Hundepfeife zurückruft, trifft den Hundebesitzer keine Schadensersatzpflicht für Verletzungen bei einem Sturz der Reiter. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
Im zugrunde liegenden Fall wurden der Kläger und seine Begleiterin bei einem Ausritt im August 2014 von ihren Pferden abgeworfen und erlitten Verletzungen. Die Beklagte führte ihren Hund aus. Der freilaufende Hund folgte den Pferden des Klägers und seiner Begleiterin. Die Beklagte pfiff zunächst einmal, dann noch mindestens ein weiteres Mal mit der Hundepfeife, um den Hund zur Umkehr zu bewegen. Dies gelang, allerdings gingen die
Kläger sehen Hundebesitzer als Verursacher der scheuenden Pferde und verlangen Schadensersatz
Der Kläger behauptet, die
LG bewertet Haftungsquote des Beklagten mit 30 Prozent
Das Landgericht Karlsruhe nahm an, dass die Beklagte mit einer Quote von 30 Prozent für die Unfallfolgen haftet. Die Beklagte hätte nach Auffassung des Landgerichts nach dem ersten Pfiff mit der Hundepfeife keine weiteren Pfiffe abgeben dürfen. Die Hundehalterin hätte erkennen können und müssen, dass die
Pfiffe mit Hundepfeife stellen angemessene und naheliegende Reaktion auf Verhalten des Hundes dar
Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung beider Parteien führte zur Abweisung der Klage durch das Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Pfiffe mit der Hundepfeife stufte das Oberlandesgericht als angemessene und naheliegende Reaktion der Beklagten auf das Verhalten des Hundes ein. Es konnte nicht festgestellt werden, dass die Hundehalterin eine Schreckreaktion der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2017
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online
- Sturz vom Pferd: Für Schadensersatzansprüche muss Zusammenhang zwischen Sorgfaltspflichtverletzung des Reitlehrers und Sturz klar erkennbar sein
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.05.2013
[Aktenzeichen: 4 U 162/12]) - Vom Hund angebellt: Radfahrer hat nach Sturz vom Fahrrad bei unangemessener Schreckreaktion keinen Anspruch auf Schadensersatz
(Amtsgericht Coburg, Urteil vom 28.08.2015
[Aktenzeichen: 12 C 766/13])
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Dokument-Nr. 24773
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