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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2019
- 17 U 146/19 -
Abgasskandal: Dieselkäufer hat Anspruch auf Ersatz der Kosten für Kreditschutzbrief und auf Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises
OLG präzisiert Umfang des Schadensersatzanspruchs im Rahmen des VW-Abgasskandals
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Umfang des Schadensersatzanspruchs eines Dieselkäufers gegen die Volkswagen AG (VW AG) weiter präzisiert. Demnach umfasst der Ersatzanspruch auch die Kosten eines Kreditschutzbriefes und sogenannte Deliktszinsen für geleistete Zahlungen. Nutzungsvorteile für gefahrene Kilometer sind abzuziehen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls erwarb im Jahr 2013 einen gebrauchten und mit dem Motor EA 189 ausgestatteten VW Touran, 2,0 l TDI, 103 kW. Er finanzierte den
Das Landgericht Karlsruhe gab der Klage teilweise statt. Es erkannte dem Kläger jedoch nicht die verlangten
Käufer hat Anspruch auf Kostenerstattung unter Anrechnung eines Nutzungsvorteils
Das Oberlandesgericht Karlsruhe änderte das Urteil teilweise ab. Nach Auffassung des Gerichts hafte die VW AG wegen
LG bejaht Anspruch auf Zinsen ab Zahlung der Darlehensraten
Anders als der für die südbadischen Landgerichtsbezirke zuständige 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Freiburg (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 06.11.2019 - 13 U 37/19 und 13 U 12/19 -), hat der 17. Senat in Karlsruhe dem Kläger "Deliktszinsen" in Höhe von 4 % jährlich (§ 849 BGB), hier ab Zahlung der Darlehensraten zugesprochen.
Revision aufgrund unterschiedlicher Entscheidungen der Oberlandesgerichte zugelassen
Die Frage der Haftung der VW AG wegen
Vorschriften auszugsweise:
§ 849 BGB Verzinsung der Ersatzsumme
Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte
§ 246 Gesetzlicher Zinssatz
Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind vier vom Hundert für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online (pm/kg)
- Landgericht Karlsruhe, Urteil
[Aktenzeichen: 21 O 134/18]
- Abgasskandal: Einbau von Steuerungssoftware mindert Wert des Fahrzeugs
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 16.09.2019
[Aktenzeichen: 12 U 61/19]) - "VW-Abgasskandal": Rechtschutzversicherung muss Deckungszusage erteilen
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017
[Aktenzeichen: I-4 U 87/17])
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Dokument-Nr. 28134
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