Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2022
- 14 U 270/20 -
Soziales Netzwerk kann volksverhetzende Beiträge auch bei Fehlen einer diesbezüglichen, wirksamen Klausel löschen
Löschung rechtwidriger Inhalte gemäß Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Ein soziales Netzwerk kann auch dann einen Beitrag löschen, der den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllt, wenn es an einer diesbezüglichen, wirksamen Klausel in den Nutzungsbedingungen fehlt. Das Recht zur Löschung rechtswidriger Inhalte ergibt sich aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 postete eine Nutzerin bei Facebook zum Thema Elterntaxis einen
Recht zur Löschung trotz Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel in Nutzungsbedingungen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe führte zum Fall aus, dass sich die Beklagte wegen der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2022
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Freiburg, Urteil vom 17.07.2020
[Aktenzeichen: 5 O 265/19]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31896
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31896
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.