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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2019
- 13 U 37/19 und 13 U 12/19 -
Diesel-Abgasskandal: Volkswagen AG haftet wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Anspruch auf Verzinsung des Kaufpreises ab Zahlung besteht nicht
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Käufer von Fahrzeugen, die mit dem von der Volkswagen AG hergestellten Motor EA 189 EU 5 ausgestattet sind, Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haben. Ein Anspruch auf Verzinsung des Kaufpreises ab Zahlung besteht jedoch nicht.
Im Verfahren 13 U 37/19 verlangt die Klägerin wegen vorsätzlicher
OLG: Käuferin kann Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Berufung der Beklagten im Wesentlichen und die Berufung der Klägerseite, die den Abzug einer Nutzungsentschädigung angreift, zurück. Die Volkswagen AG hafte wegen vorsätzlicher
Keine Verzinsung des Kaufpreises
Nicht begründet sind Ansprüche darauf, den
In drei weiteren Fällen verurteilte das Oberlandesgericht dementsprechend die Beklagte ebenfalls zur Zahlung von
Berufung in weiterem Verfahren wegen Fehlen des erforderlichen Feststellungsinteresses zurückgewiesen
In einem weiteren Verfahren, 13 U 12/19, hat der Kläger die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online (pm/kg)
- Landgericht Offenburg, Urteil vom 11.11.2019
[Aktenzeichen: 2 O 381/18 und 2 O 282/18]
- Abgasskandal: Fahrzeugkäuferin hat Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 02.10.2019
[Aktenzeichen: 5 U 47/19]) - VW-Käufer hat bei Fahrzeugkauf ein Jahr nach Bekanntwerden des "Abgasskandals" keinen Anspruch auf Entschädigung
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.11.2019
[Aktenzeichen: 13 U 156/19])
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Dokument-Nr. 28068
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