wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2008
12 U 126/07 -

Brandschaden durch Fondue-Topf - kurzfristiges Verlassen der Küche begründet nur leichte Fahrlässigkeit

Topf nur 2 Minuten unbeobachtet gelassen

Wer einen Fondue-Topf nur kurzzeitig aus den Augen lässt, handelt nicht grob fahrlässig. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter den Topf in der Küche ca. zwei Minuten nicht beobachtet, weil kurz in das Wohnzimmer . In dieser Zeit entstand ein plötzlicher Brand.

Ein Mieter, der bei der Beklagten haftpflichtversichert ist und in dessen Versicherungsvertrag Deckungsschutz auch für Mietsachschäden vereinbart ist, verursachte an Weihnachten in seiner Wohnung einen Brandschaden. Der Mieter erhitzte Fett in einem Fondue-Topf auf dem Herd. Zunächst beobachtete er das Fett ständig. Als ihn ein Telefonanruf erreichte, begab er sich in das Wohnzimmer, um den Hörer an seine Freundin weiterzugeben. Der Topf blieb dabei etwa 2 Minuten in der Küche unbeobachtet. Plötzlich gab es einen Knall und Rauch drang in das Wohnzimmer. Während die Freundin die Feuerwehr alarmierte, versuchte der Mieter das Feuer zu löschen, was schließlich mit dem Pulverlöscher des Vermieters gelang.

Kein Anspruch auf Ersatz bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Nach der Rechtsprechung kann der Vermieter vom Mieter in derartigen Fällen nur Ersatz verlangen, wenn dem Mieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ist der Brand dagegen nicht vom Mieter verschuldet, scheidet eine Haftung aus. Dann muss auch sein Haftpflichtversicherer nicht leisten. Fällt dem Mieter einfache Fahrlässigkeit zur Last, so nimmt die Rechtsprechung einen stillschweigenden Haftungsausschluss an, billigt allerdings dem entschädigenden Gebäudeversicherer einen Ausgleichsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters zu.

Der Gebäudeversicherer hat hier dem Vermieter 18.000 Euro bezahlt und begehrt nun von dem Haftpflichtversicherer des Mieters einen Ausgleich in Höhe von rund 8.000 Euro. Der beklagte Haftpflichtversicherer meint, der Brandschaden sei nicht schuldhaft vom Mieter verursacht worden, weil die Entzündung des Fetts in nur 2 Minuten nicht vorhersehbar und damit nicht vermeidbar gewesen sei. Darüber hinaus streiten die Parteien über die Berechnung des Ausgleichsanspruchs, weil der Gebäudeversicherer nach dem Versicherungsvertrag den Neuwert ersetzt hat, der Haftpflichtversicherer nach Schadensrecht aber nur den Zeitwert hätte ersetzen müssen.

Auf die Berufung des beklagten Haftpflichtversicherers hat das Oberlandesgericht Karlsruhe - Senat für Versicherungssachen - das landgerichtliche Urteil lediglich aufgrund einer abweichenden Berechnung des Ausgleichsanspruchs abgeändert und dem Gebäudeversicherer rund 6.000 Euro zugesprochen.

OLG nimmt nur leichte Fahrlässigkeit an

Mit dem Landgericht sieht das Oberlandesgericht die Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs als gegeben an. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Schadensverursachung durch leicht fahrlässiges Verhalten des Mieters. Das Erhitzen von Fett in einem Topf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen Brandgefahr ein Vorgang, der besondere Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfalt durchgeführt werden darf. Dieser Gefahr sei sich der Mieter bewusst gewesen. Zunächst habe er das Fett ständig beobachtet. Dadurch dass er anschließend gleichwohl die Küche verließ und den Fetttopf auf eingeschalteter Herdplatte für etwa 2 Minuten sich selbst überließ, in dem er ins Wohnzimmer ging, um dort den Telefonhörer weiter zu reichen, verletzte er daher objektiv und subjektiv die allgemeine Sorgfaltspflicht. Dieses Verhalten des Mieters, der offensichtlich alsbald vom Wohnzimmer in die Küche zurückkehren wollte, ist mit dem Landgericht als leicht fahrlässig zu bewerten.

Der Höhe nach geht der Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers auf die Hälfte dessen, was der Haftpflichtversicherer zu ersetzen hätte, somit auf die Hälfte des Zeitwertschadens. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage der Berechnung des Ausgleichsanspruches hat der Senat die Revision zugelassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 21.02.2008

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2008, Seite: 639
VersR 2008, 639
 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2008, Seite: 216
zfs 2008, 216

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5646 Dokument-Nr. 5646

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5646

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung