wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.04.2022
8 U 172/20 -

Hälftiger Erwerb eines Grundstücks durch Lebensgemeinschaft zwecks Baus eines Einfamilienhauses begründet nicht zwingend eine GbR

Zweck muss über die Verwirklichung des Beziehung hinausgehen

Erwerben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft je zur Hälfte ein Grundstück, um dort ein Einfamilienhaus zu bauen, in das sie leben wollen, so begründet dies keine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), wenn der Zweck nicht über die Verwirklichung der Beziehung hinausgeht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erwarben im Jahr 2017 je zur Hälfte ein Grundstück. Das Paar wollte auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus bauen, um dort gemeinsam zu leben. Die Kosten sollten hälftig aufgeteilt werden. Nachdem die Partnerschaft in die Brüche ging, beanspruchte die Ex-Partnerin von ihrem Ex-Partner vor dem Landgericht Bielefeld die Übertragung seines Miteigentumsanteils gegen Bezahlung. Sie meinte, das Paar hätte einen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit dem Zweck "Bau eines Einfamilienhauses" gegründet. Diese Gesellschaft habe sie gekündigt. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Keine Gründung einer GbR

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Sie könne das hälftige Miteigentumsanteil des Beklagten nicht gemäß § 730 BGB verlangen. Denn die Parteien haben keine GbR gegründet. Sie haben keinen (konkludenten) Gesellschaftsvertrag im Sinne von § 705 BGB "zur Errichtung eines Einfamilienhauses" geschlossen. Verfolgen die Partner einen Zweck, der nicht über die Verwirklichung der Beziehung hinausgeht, bestehen grundsätzlich Zweifel an dem für einen Gesellschaftsvertrag erforderlichen Rechtsbindungswillen. Ohnehin habe kein Bedürfnis für eine gesellschaftsvertragliche Regelung bestanden. Denn beide Parteien wollten die Kosten hälftig teilen und haben entsprechende Verträge abgeschlossen. Darin legen eigenständige Vereinbarungen, die der Annahme eines schlüssigen Zustandekommens eines Gesellschaftsvertrags entgegenstehen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2022
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Bielefeld, Urteil vom 10.09.2020
    [Aktenzeichen: 7 O 50/19]
Aktuelle Urteile aus dem Grundstücksrecht | Immobilienrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31812 Dokument-Nr. 31812

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31812

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Dennis Langer schrieb am 03.06.2022

Ich hätte vielleicht auch besser eine Lebensgesellschaft mit beschränkter Haftung gründen sollen.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung