wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.7/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.10.2021
4 RVs 109/21 -

Bei Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen darf nicht einfach auf Vorstrafen verwiesen werden

Eingehende Begründung erforderlich

Bei der Verhängung einer Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen darf nicht einfach auf das Bestehen von Vorstrafen verwiesen werden. Vielmehr muss eingehend begründet werden, warum die Vorstrafen die Verhängung der Jugendstrafe erfordert. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In den zugrunde liegenden Fall verurteilte das Amtsgericht Lippstadt im Jahr 2021 einen Jugendlichen wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah bei dem Jugendlichen schädliche Neigungen und verwies zur Begründung auf zwei Vorstrafen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Gegen das Urteil legte der Jugendliche Revision ein.

Fehlerhafte Rechtsfolge wegen unzureichender Begründung

Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten des Angeklagten. Das Urteil des Amtsgerichts sei hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs fehlerhaft, da die Urteilsgründe lückenhaft seien. Bei der Verhängung von Jugendstrafe sei eine besonders sorgfältige Begründung erforderlich. Es müsse das Vorliegen schädlicher Neigungen eingehend und nicht nur formelhaft begründet und angegeben werden, welcher Art diese sind. Zu früheren Straftaten, mit denen schädliche Neigungen begründet werden sollen, müssen konkrete tatsächliche Feststellungen getroffen werden und der Richter müsse sich damit auseinandersetzen, warum gerade die Vorstrafen die Verhängung einer Jugendstrafe erfordert. Dies war hier unterbleiben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2021
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Lippstadt, Urteil
    [Aktenzeichen: 28 Ls 68/20]
Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31146 Dokument-Nr. 31146

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31146

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.7 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung