wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.04.2017
26 U 88/16 -

Kind hat nach ärztlichen Behandlungsfehlern bei der Geburtshilfe Anspruch auf 250.000 Euro Schmerzensgeld

Verspätet durchgeführte Sectio aufgrund mehrerer Behandlungsfehler führt bei Säugling zu schweren hypoxischen Hirnschäden

Einem Kind kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zuzusprechen sein, nachdem es nach einer - aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler - verspätet durchgeführten Sectio mit schweren hypoxischen Hirnschäden geboren wurde und deswegen dauerhaft unter schweren Entwicklungs­störungen zu leiden hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit weitgehend das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute neun Jahre alte Kläger aus dem Kreis Höxter wurde im Oktober 2007 im beklagten Krankenhaus in Paderborn unter geburtshilflicher Betreuung zweier mitverklagter Ärzte geboren. Nach einem mehrstündigen Aufenthalt im Kreißsaal, in dem die Kindesmutter und das ungeborene Kind u.a. zeitweise durch eine Cardiotocographie (CTG) überwacht wurden, entschlossen sich die Ärzte zu einer Sectio. Der Kläger wurde mit einer Nabelschnurumschlingung entbunden und zeigte in seiner weiteren Entwicklung die Folgen einer hypoxischen Hirnschädigung. Er leidet heute an einer allgemeinen Entwicklungsstörung, die seinen Intellekt, seine Sprache und seine motorischen Fähigkeiten dauerhaft einschränkt, außerdem an einer Epilepsie. Vertreten durch seine Eltern nimmt der Kläger die Beklagten auf Schadensersatz in Anspruch, insbesondere auf Zahlung eines Schmerzensgeldes.

Ärzte hätten für ständige ärztliche Präsenz mit halbstündiger Kontrolle Sorge tragen müssen

Die Schadensersatzklage war in beiden Instanzen erfolgreich. Das bereits vom Landgericht zuerkannte Schmerzensgeld von 175.000 Euro hat das sachverständig beratene Oberlandesgerichts Hamm auf 250.000 Euro erhöht. Den beklagten Ärzten seien bei der geburtshilflichen Betreuung der Mutter des Klägers mehrere Behandlungsfehler unterlaufen, so das Gericht. Sie hätten es behandlungsfehlerhaft unterlassen, das Geburtsgeschehen mittels einer Dauer-CTG zu überwachen. Bereits das erste CTG sei als pathologisch zu bewerten gewesen und habe für eine Sectio gesprochen. Ab dem zweiten pathologischen CTG hätten die Ärzte für eine ständige ärztliche Präsenz mit einer halbstündigen Kontrolle Sorge tragen müssen. Dann wäre die Indikation für die Sectio früher gestellt worden. Zudem sei die dann später vorgenommene Sectio nicht als Not-Sectio ausgeführt worden, was wegen der bereits vorliegenden pathologischen CTG-Befunde aber geboten gewesen sei. Die Behandlungsfehler seien als grob zu bewerten, so dass die Beklagten in vollem Umfang für die beim Kläger aufgetretenen Schäden zu haften hätten. Dem Kläger komme insoweit eine Beweislastumkehr zugute.

Höhe des Schmerzensgeldes ist auf gravierende gesundheitliche Nachteile zurückzuführen

Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes seien insbesondere die gravierenden gesundheitlichen Nachteile zu berücksichtigen, die der Kläger erlitten habe. Der Kläger werde in seiner Entwicklung allenfalls die Stufe eines sieben- bis achtjährigen Kindes erreichen, nie allein leben können und später voraussichtlich auch feststellen, dass er gegenüber anderen Menschen ein geistiges Defizit habe, was nach Einschätzung des Sachverständigen zu einem besonderen Leidensdruck führe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Arztrecht | Schadensersatzrecht | Schmerzensgeldrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24259 Dokument-Nr. 24259

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24259

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung