Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.10.2014
- 20 W 251/14 -
Erst nach langer Zeit aufgefundenes Testament begründet für sich genommen keinen Fälschungsvorwurf
Fälschungseinwand muss sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen können
Wird ein eigenhändig verfasstes Testament erst nach langer Zeit wiederaufgefunden, so begründet dies für sich genommen keinen Fälschungsvorwurf. Vielmehr muss ein solcher Vorwurf auf konkrete Anhaltspunkte beruhen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verstarb im Jahr 1991 eine Mutter von drei Kindern. Da sie bereits seit dem Jahr 1951 geschieden war, sollten die Kinder jeweils zu einem Drittel erben. Im Juli 2012 reichte jedoch eines der Kinder beim Amtsgericht Darmstadt ein von der Erblasserin unterzeichnetes handschriftlich niedergeschriebenes und auf einen Tag im Oktober 1991 datiertes Testament ein. Aus diesem ging hervor, dass das Kind Alleinerbe sein sollte. Es beantragte daher einen entsprechenden Erbschein. Die anderen Kinder zweifelten hingegen die
Amtsgericht bejahte Alleinerbschaft des einen Kindes
Das Amtsgericht Darmstadt bejahte die
Oberlandesgericht sah keine konkreten Anhaltspunkte für Fälschungseinwand
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde zurück. Es verwies darauf, dass die Möglichkeit des handschriftlichen Testaments nach § 2247 BGB entwertet wird, wenn solche Urkunden bereits durch die bloße Erhebung des Fälschungseinwands zu Fall gebracht werden können. Vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte für den Einwand vorliegen, soweit nach den Umständen von der Urheberschaft des Erblassers an einer solchen Urkunde auszugehen ist. Solche Anhaltspunkte haben hier nicht vorlegen. Es sei zu beachten gewesen, dass das Testament die Unterschrift der Erblasserin aufwies und die lange Unauffindbarkeit des Testaments plausibel erklärt wurde.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2015
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 24.04.2014
[Aktenzeichen: 42 VI 1567/11]
Jahrgang: 2015, Seite: 524 MDR 2015, 524
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21162
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21162
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.