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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.08.1984
- 20 W 190/84 -
Bewohner einer Eigentumswohnung müssen sich Musizier-Zeit von 2 Stunden teilen
Hausordnung der Wohnungseigentumsanlage legte Musizier-Zeit von 2 Stunden fest
Legt die Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage die Zeit fürs Musizieren auf zwei Stunden fest, so müssen sich die Bewohner einer Eigentumswohnung diese Zeit teilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob sich zwei klavierspielende Bewohner einer
Bewohner mussten sich Musizier-Zeit teilen
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. mussten sich beide Bewohner der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW 1985, 2138/rb)
- Wohnungseigentumsrecht: Beschränkung des Musizierens auf Zimmerlautstärke durch Hausordnung kommt Verbot gleich
(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23.08.2001
[Aktenzeichen: 2 Z BR 96/01]) - OLG Frankfurt a.M. hält Beschränkung des Klavierspielens auf 1 ½ Stunden täglich für zulässig
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.08.1984
[Aktenzeichen: 20 W 148/84])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1985, Seite: 2138 NJW 1985, 2138 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1984, Seite: 303 WuM 1984, 303
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Dokument-Nr. 16064
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