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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2016
- I-10 W 235/16 -
Kein Anspruch des Sachverständigen auf Erstattung der Anschaffungskosten für DIN-Normen anlässlich einer Gutachtererstellung
DIN-Normen stellen nicht erstattungsfähige berufliche Grundausstattung dar
Die Kosten für die Anschaffung von DIN-Normen anlässlich der Erstellung eines Gutachtens im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann der Sachverständige nicht gemäß § 7 Abs. 1 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) erstattet verlangen. Denn DIN-Normen gehören zu der nicht erstattungsfähigen beruflichen Grundausstattung eines Sachverständigen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erwarb ein
Kein Anspruch auf Erstattung der Anschaffungskosten für DIN-Normen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Beschwerde des Sachverständigen zurück. Diesem stehe nach § 7 Abs. 1 JVEG kein Anspruch auf Erstattung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2018
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2016
Jahrgang: 2017, Seite: 57 MDR 2017, 57 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2017, Seite: 13 NJW-Spezial 2017, 13
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Dokument-Nr. 25689
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