wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.4/0/5(7)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.1993
3 Wx 443/93 -

Bloße Nichtauffindbarkeit eines Originaltestaments spricht nicht für Vernichtung des Testaments durch Erblasser

Beweis der Errichtung des Testaments sowie dessen Inhalt durch Zeugen möglich

Ist ein Originaltestament nicht auffindbar, kann dessen Errichtung und Inhalt durch sämtliche Beweismittel nachgewiesen werden. Es sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen. Es ist zudem zu beachten, dass die bloße Nichtauffindbarkeit des Originaltestaments nicht dafür spricht, dass es vom Erblasser vernichtet wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Neffe des bereits verstorbenen Ehemanns der Erblasserin aufgrund eines nicht mehr aufzufindenden Testaments der Erblasserin einen Erbschein zu seinen Gunsten. Der Antrag wurde aber mit der Begründung abgelehnt, dass das Testament möglicherweise deshalb nicht mehr aufzufinden sei, weil es von der Erblasserin vernichtet und somit widerrufen wurde. Der Antragssteller folgte dieser Einschätzung nicht, so dass sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Fall beschäftigen musste.

Keine Vermutung der Vernichtung des Testaments aufgrund dessen Unauffindbarkeit

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Antragsstellers. Zwar müsse derjenige, der aufgrund eines Testaments einen Erbschein beantragt nachweisen, dass der Erblasser ein entsprechendes formgültiges und wirksames Testament getroffen hat. Ist das Testament nicht mehr auffindbar, könne aber dessen Errichtung und Inhalt durch sämtliche Beweismittel, wie etwa Zeugen, nachgewiesen werden. Daran seien strenge Anforderungen zu stellen. Unzulässig sei es in diesem Zusammenhang allein aufgrund der Nichtauffindbarkeit des Testaments dessen Vernichtung zu vermuten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2014
Quelle: Oberlandegsericht Düsseldorf, ra-online (zt/NJW-RR 1994, 142/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Erbrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Erblasser | Erbschein | Testament | verloren | nicht auffindbar | Vermutung | vermutetes | Vernichtung | Widerruf
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 1994, Seite: 1283
FamRZ 1994, 1283
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1994, Seite: 142
NJW-RR 1994, 142
 | Zeitschrift: Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen (OLGZ)
Jahrgang: 1994, Seite: 339
OLGZ 1994, 339

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20359 Dokument-Nr. 20359

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20359

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.4 (max. 5)  -  7 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung