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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 05.09.2012
- 4 W 961/12 -
Betrieblicher E-Mail-Account darf nicht sofort nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht werden
Interesse an der Nutzung des Accounts kann weiter bestehen
Wird ein Vertragsverhältnis beendet, so darf der betriebliche E-Mail-Account erst gelöscht werden, wenn der ehemalige Inhaber an der Nutzung des Accounts kein Interesse mehr hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Fahrradkurier wurde während seiner Tätigkeit für einen Kurierdienst ein
Herausgabeanspruch bestand nicht
Aus Sicht des Oberlandesgerichts Dresden habe der Kurier keinen Anspruch auf Herausgabe seiner Daten gehabt, da der Kurierdienst aufgrund der
Anspruch auf Schadensersatz wegen Nebenpflichtverletzung
Es habe aber ein Anspruch auf Schadenersatz wegen eines Verstoßes gegen
Schadensersatzanspruch auch wegen strafbaren Verhaltens
Zudem habe nach Auffassung des Oberlandesgerichts ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 303 a StGB bestanden, da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2013
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Leipzig, Beschluss vom 11.06.2012
[Aktenzeichen: 01 O 540/12]
Jahrgang: 2013, Seite: 196 CR 2013, 196 | Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB)
Jahrgang: 2013, Seite: 56 ITRB 2013, 56 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2013, Seite: 352 K&R 2013, 352 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 27 NJW-RR 2013, 27 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2013, Seite: 232 ZD 2013, 232
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Dokument-Nr. 15257
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