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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 29.06.2021
- 4 W 396/21 -
Gerichtliche Unterlassungsverfügung wird mit Verkündung der Entscheidung wirksam
Mehrwöchige Prüfung der Unterlassungspflicht durch Schuldner rechtfertigt Verhängung von hohem Ordnungsgeld
Eine gerichtliche Unterlassungsverfügung wird mit der Verkündung der Entscheidung wirksam. Behält sich der Unterlassungsschuldner eine mehrwöchige Prüfung der Entscheidung vor und verzögert sich daher die Vollziehung der Unterlassungsverfügung, so rechtfertigt dies die Verhängung eines hohen Ordnungsgeldes. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 20. April 2021 wurde die Betreiberin einer Internetplattform vom Oberlandesgericht Dresden untersagt, ein Video zu sperren. Nachfolgend prüfte die Plattformbetreiberin, ob die Entscheidung mit ihren internen Richtlinien im Einklang stand. Aufgrund dessen war das Video noch am 30. April 2021 gesperrt. Der Unterlassungsgläubiger beantragte daraufhin die Verhängung eines Ordnungsgeldes von nicht unter 25.000 €. Das Landgericht Chemnitz gab dem Antrag zwar statt, hielt aber ein
Ordnungsgeld von 100.000 € wegen schweren Verstoßes gegen Unterlassungsverfügung
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten des Unterlassungsgläubigers und verhängte daher gegen die Plattformbetreiberin ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Chemnitz, Beschluss vom 01.06.2021
[Aktenzeichen: 2 O 169/21 EV]
- Gerichtliche Unterlassungsverfügung umfasst auch Durchsuchung von Facebookgruppen nach möglichen geposteten Verlinkungen zum Ursprungs-Beitrag
(Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 19.08.2022
[Aktenzeichen: 5 W 25/22]) - Verhängung von Ordnungsmitteln wegen Verstoßes gegen Unterlassungsverpflichtung setzt nicht Wiederholungsgefahr voraus
(Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.01.2024
[Aktenzeichen: 5 W 140/23])
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Dokument-Nr. 30691
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