wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.2/0/5(6)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 07.06.2021
21 UF 153/21 -

Regelung der Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern nicht Zweck des Wechselmodells

Entscheidend ist das Kindeswohl

Es ist nicht Zweck des Wechselmodells, die Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern zu regeln. Entscheidend für das Ob der Regelung des Wechselmodells ist das Kindeswohl. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Aue im Januar 2021 den Umgang zweier minderjähriger Kinder mit ihrem Vater geregelt. Danach durfte der Vater mit seinen Kindern alle zwei Wochenenden und einige Tage unter der Woche Umgang haben. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters. Er wollte die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells als Umgangsregelung.

Keine Anordnung eines paritätischen Wechselmodells

Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die getroffene Umgangsregelung entspreche dem Kindeswohl und sei daher nicht zu beanstanden. Die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells scheide aus.

Wechselmodell soll nicht Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern regeln

Die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells setze zunächst die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraus, so das Oberlandesgericht. Darüber hinaus müsse die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entsprechen. Dabei gehe es nicht um die Regelung der Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern. Entscheidend sei allein, ob die Regelung oder Nichtregelung dem Kindeswohl dient. Im vorliegenden Fall fehle es bereits an der ausreichenden Kommunikation- und Kooperationsfähigkeit der Eltern.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2021
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Aue, Beschluss vom 25.01.2021
    [Aktenzeichen: H1 F 408/20]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30567 Dokument-Nr. 30567

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30567

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.2 (max. 5)  -  6 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung