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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 30.03.2020
11 U 167/19 -

Hoher Reisepreis kann Schwelle zum Vorliegen eines Reisemangels senken

Hoher Reisepreis spricht für erhöhten Qualitätsstandard der Reiseleistungen

Ein Hoher Reisepreis spricht für einen erhöhten Qualitätsstandard der Reiseleistungen und kann daher die Schwelle für das Vorliegen eines Reisemangels senken. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehemann für sich und seine Ehefrau eine dreiwöchige Kreuzfahrtreise in der Zeit August/September 2018 zum Preis von etwa 27.000 EUR gebucht. Nachfolgend machte der Ehemann Minderungsansprüche wegen behaupteter Mängel geltend. Im Wesentlichen bestand der Vorwurf, dass die Schiffskabine "abgewohnt" gewesen sei und nicht dem hohen Qualitätsstandard entsprochen hätte. Die Reise wurde im Prospekt als "luxuriös" bezeichnet. Nachdem das Landgericht Hannover die Klage des Ehemanns abwies, hatte sich das Oberlandesgericht Celle unter anderem mit der Frage zu beschäftigen, ob der hohe Reisepreis Einfluss auf das Vorliegen eines Reisemangels haben kann.

Hoher Reisepreis hat Einfluss auf Vorliegen eines Reisemangels

Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass ein hoher Reisepreis - neben anderen Aspekten - einen erhöhten Qualitätsstandard für die Reiseleistung begründen und damit die Schwelle für das Vorliegen eines Mangels senken kann. Damit könne der Reisepreis Einfluss darauf haben, ob ein Reisemangel vorliegt, und als ein Kriterium für die Grenze zwischen Mangelfreiheit und der Bejahung eines Reisemangels wirken. Eine hochpreisige Reise unterscheide sich von einer preisgünstigeren, bei der das gebuchte Hotelzimmer letztlich nicht mehr als Mittel zum Zweck darstellt, nämlich der bloßen Notwendigkeit nachts zu schlafen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2021
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Hannover, Urteil
    [Aktenzeichen: 1 O 199/18]
Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2020, Seite: 912
MDR 2020, 912
 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2021, Seite: 12
RRa 2021, 12

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Dokument-Nr.: 29990 Dokument-Nr. 29990

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Kommentare (1)

 
 
JUZ schrieb am 17.03.2021

Daraus ließe sich allgemein doch schließen, dass ein hoher Preis s t e t s nur durch eine besonders hohe Leistung gerechtfertigt sein kann, also mit der Folge, dass

- durchschnittliche Leistungen auch nur durchschnittliche Preise rechtfertigen und

- Produkt- oder Leistungsmängel geradezu zwingernd zu Preisnachlässen zu führen haben.

Übertragen Sie das mal auf den Wohnungsmarkt, auf Produkte aller Art, auf Entlohnungen usw.

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