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Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 17.08.2015
- 4 UF 52/15 -
Ehebezogene Schenkungen: Schwiegereltern kann nach Scheidung Anspruch auf Rückzahlung von Geldgeschenken zustehen
Wegfall der Grundlage für Geldzahlungen aufgrund Scheitern der Ehe
Schenken die Schwiegereltern dem Ehepaar Geld, damit dieses ein Darlehen für einen Hauskauf ablösen kann, so kann den Schwiegereltern nach § 313 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung der Geldgeschenke zustehen, wenn die Ehe geschieden wird. Denn in dem Scheitern der Ehe ist ein Wegfall der Grundlage für die Geldzahlungen zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar nahm für einen Hauskauf im Jahr 2002 ein
Anspruch auf Rückzahlung der Geldgeschenke
Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Schwiegersohns zurück. Der Schwiegervater habe nach § 313 Abs. 1 BGB die
Schenkung an beide Ehegatten
Entgegen der Ansicht des Schwiegersohns habe es sich bei den Geldzahlungen um sogenannte ehebezogene Schenkungen gehandelt, so das Oberlandesgericht. Denn der Schwiegervater habe die Zuwendungen um der Ehe seiner Tochter wegen gemacht. Der Umstand, dass als Begünstigte der Überweisungen jeweils nur die Ehefrau angegeben worden sei, habe nicht für eine Schenkung allein an die Ehefrau gesprochen. Denn diese sei Kontoinhaberin gewesen und habe daher als Empfänger angegeben werden müssen. Zwar sei die Ehefrau alleinige Kontoinhaberin gewesen. Dennoch sei von einer Schenkung an beide Ehegatten auszugehen gewesen, da der Ehemann über eine Kontovollmacht verfügt und somit ebenso Zugriff auf das Konto gehabt habe. Zudem sei zu berücksichtigen gewesen, dass sämtliche Überweisungen nach dem angegebenen Verwendungszweck der
Kein Vorliegen einer Kettenschenkung
Das Oberlandesgericht folgte auch nicht der Auffassung des Schwiegersohns, wonach eine sogenannte Kettenschenkung vorgelegen habe. Dies habe das Vorliegen von zwei selbstständigen Schenkungen vorausgesetzt, also erst vom Schwiegervater an seine Tochter und sodann von dieser ihren Mann. Voraussetzung dafür wäre aber gewesen, dass die Ehefrau als erstbeschenkte Person eine eigene Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich der Verwendung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2016
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 20.02.2015
[Aktenzeichen: 60 F 3145/14]
- Nach Scheidung: BGH erleichtert Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.02.2010
[Aktenzeichen: XII ZR 189/06]) - Schwiegerelternschenkung: Rückforderung einer Grundstücksschenkung von Schwiegereltern hat zehnjährige Verjährungsfrist
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2014
[Aktenzeichen: XII ZB 181/13])
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Dokument-Nr. 22204
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