wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 20.03.2019
1 W 42/17 -

Testament auf nicht datierten Notizzettel und mit unbestimmter Erbeinsetzung unwirksam

Grundsätzlich kann auf Notizzettel wirksam ein Testament errichtet werden

Ein Testament kann grundsätzlich in Form eines Notizzettels errichtet werden. Ist der Zettel aber nicht datiert und enthält er eine unbestimmte Erbeinsetzung, liegt kein wirksames Testament vor. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2015 verstarb eine verwitwete und kinderlose Frau. Die nächsten noch lebenden Verwandten waren zwei Kinder eines bereits verstorbenen Cousins. Es existierte ein gemeinschaftliches Testament aus dem Jahr 2001, welches die Erblasserin mit ihrem Ehemann abgeschlossen hatte. Durch das Testament hatten sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Eine Schlusserbenbestimmung gab es nicht. Nunmehr beantragte eine Frau die Ausstellung eines auf sie als Alleinerbin lautenden Erbscheins. Zur Begründung legte Sie einen undatierten Notizzettel vor. Auf diesem wurde von der Erblasserin handschriftlich vermerkt: "Wenn sich für mich […] einer findet, der für mich aufpasst und nicht ins Heim steckt der bekommt mein Haus und alles was ich habe". Der Notizzettel enthielt zudem die Unterschrift der Erblasserin. Die Frau behauptet nun, sich um die Erblasserin gekümmert zu haben.

Amtsgericht wies Antrag zurück

Das Amtsgericht Wolfsburg wies den Antrag zurück. Es sah in dem Notizzettel kein wirksames Testament, da kein Erbe namentlich bestimmt wird. Gegen diese Entscheidung legte die Antragstellerin Beschwerde ein.

Oberlandesgericht verneint ebenfalls Vorliegen eines wirksamen Testaments

Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Zwar könne ein Testament durchaus auf einen Notizzettel wirksam errichtet werden. So lag der Fall hier aber nicht. Der Text auf dem Notizzettel sei hinsichtlich der Person des Begünstigten zu unbestimmt, um eine wirksame Erbeinsetzung bewirken zu können. Es bleibe offen, was mit dem Begriff "aufpassen" gemeint sei. Der Begriff sei zu unbestimmt. Zudem könne ein nicht datierter Zettel kein Testament darstellen. Da der Notizzettel nicht datiert ist und sich die notwendigen Feststellungen über die Zeit der Errichtung auch nicht anderweitig treffen lassen können, sei es nicht möglich zu prüfen, ob die Erblasserin den Notizzettel zeitlich vor oder nach dem gemeinschaftlichen Testament verfasst hat.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2020
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Wolfsburg, Beschluss vom 19.04.2016
    [Aktenzeichen: 4 VI 370/15]
Aktuelle Urteile aus dem Erbrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2019, Seite: 873
MDR 2019, 873
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2019, Seite: 1890
NJW 2019, 1890
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2019, Seite: 583
NJW-RR 2019, 583

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29261 Dokument-Nr. 29261

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29261

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung