Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2013
- 13 UF 66/12 -
Unterlassene Vollstreckung eines titulierten Unterhaltsanspruchs wegen Erfolglosigkeit begründet keine Verwirkung
Unterhaltsschuldner muss mit eventuell späterer Vollstreckung rechnen
Unterlässt ein Unterhaltsgläubiger die Vollstreckung eines titulierten Unterhaltsanspruchs, weil sie wegen des unpfändbaren Einkommens erfolglos wäre, führt dies nicht zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs. Daher muss der Unterhaltsschuldner weiterhin mit einer möglichen Vollstreckung rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1996 verpflichtete sich der Vater einer Tochter mit einer Jugendamtsurkunde zur Zahlung von monatlichen
Keine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
Das Brandenburgische Oberlandesgericht verneinte die
Zeitmoment lag vor
Zwar sei das Zeitmoment nach Ansicht des Oberlandesgerichts angesichts der mehr als ein Jahr zurückliegenden Unterhaltsverpflichtung erfüllt gewesen. Denn es liege nahe, von einem Unterhaltsgläubiger zu erwarten, er werde die Leistung alsbald nach der Entstehung durchzusetzen versuchen. Darüber hinaus werde durch die zeitliche Beschränkung der Gefahr vorgebeugt, dass der Unterhaltsschuldner sich schnell einer anwachsenden und erdrückenden Schuldenlast gegenübersieht. Es habe jedoch der Umstandsmoment gefehlt.
Kein Umstandsmoment
Verspreche die Vollstreckung eines titulierten Anspruchs keinen Erfolg, so das Oberlandesgericht weiter, weil der Schuldner über kein pfändbares Einkommen verfügt, müsse das Umstandsmoment und damit die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 3188 NJW 2013, 3188
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17123
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17123
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.