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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 18.03.2019
- 13 UF 11/17 -
Bloße Möglichkeit des Bedürftigwerdens eines Elternteils steht Volljährigenadoption mit Wirkung als Minderjährigenadoption nicht entgegen
Bloß denkbare Erwerbslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit unerheblich
Die bloße Möglichkeit des Bedürftigwerdens eines Elternteils aufgrund von denkbarer Erwerbslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit steht einer Volljährigenadoption mit Wirkung einer Minderjährigenadoption nicht entgegen. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2007 trennten sich die Eltern einer gemeinsamen, zudem Zeitpunkt 10-jährigen Tochter. In der Folgezeit kam es zu einer emotionalen Distanzierung der Tochter zu ihrer Mutter. Im Jahr 2011 zog die Tochter schließlich in den Haushalt des Vaters, der inzwischen mit seiner neuen Ehefrau und ihren zwei Söhnen zusammenlebte. Die Tochter kannte die neue Frau ihres Vaters bereits seit 2006. Mit der Zeit entwickelte sich ein familiäres Näheverhältnis, so dass im Jahr 2016 die Frau des Kindesvaters die inzwischen volljährige Tochter ihres Ehemanns adoptieren wollte. Dies mit Wirkung als
Zulässigkeit der Volljährigenadoption trotz möglicher Bedürftigkeit
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Annehmenden und Anzunehmenden. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2020
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Nauen, Beschluss vom 06.12.2016
[Aktenzeichen: 23 F 110/16]
- Intaktes Verhältnis zu leiblichen Eltern schließt Volljährigenadoption nicht aus
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2019
[Aktenzeichen: 17 UF 87/18]) - Adoption eines Volljährigen aus steuerlichen Gründen unzulässig
(Oberlandesgericht München, Beschluss vom 19.12.2008
[Aktenzeichen: 31 Wx 49/08])
Jahrgang: 2019, Seite: 1718 FamRZ 2019, 1718 | Zeitschrift: Familie und Recht (FuR)
Jahrgang: 2020, Seite: 316 FuR 2020, 316 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2019, Seite: 1533 NJW 2019, 1533
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Dokument-Nr. 29023
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