wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 02.09.1992
21 U 243/91 -

Kein Anspruch auf Kostenübernahme durch Versicherung bei Ausweichschäden aufgrund zweier Hasen

Verunfallter Autofahrer unterliegt seiner Versicherung

Kommt es aufgrund eines Ausweichversuches wegen zweier Hasen auf der Straße zu Schäden am Auto, so muss dafür nicht die Fahrzeug­versicherung einspringen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall befuhr ein Porschefahrer eine nächtliche Straße. Als zwei Hasen von rechts nach links über die Straße hoppelten, versuchte der Porschefahrer einer Kollision auszuweichen. Er kam dabei von der Straße ab, geriet in einem Graben und landete schließlich auf dem Acker. Durch die Ausweichbemühungen des Autofahrers kam einer der Hasen zu Tode. Der Autofahrer verlangte aufgrund des Vorfalls den an seinem Auto entstandenen Schaden von seiner Versicherung ersetzt. Da sich diese weigerte, erhob der Porschefahrer Klage.

Autoschäden waren nicht von der Teilkaskoversicherung umfasst

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied gegen den Porschefahrer. Dieser habe keinen Anspruch auf Kostenersatz gegen die Versicherung. Zwar werde nach § 12 Abs. 1 Nr. I d AKB ein Schaden ersetzt, der durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild entstanden ist. Voraussetzung dafür sei aber, dass es zu einer Kollision zwischen dem Wild und dem Fahrzeug gekommen ist und diese Kollision zum Schaden führte. Der Aufprall des Wilds müsse also die zum Schaden führende Reaktion ausgelöst haben. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Vielmehr sei es zum Zusammenprall mit dem Hasen erst nach Beginn des Ausweichmanövers gekommen.

Kein Anspruch auf Rettungskostenersatz

Der Porschefahrer habe zudem keinen Anspruch auf Rettungskostenersatz gemäß §§ 63 und 62 VVG (neu: §§ 83 und 82 VVG) gehabt, so das Oberlandesgericht weiter. Danach bestehe ein Ersatzanspruch, wenn der Fahrer zur Abwendung oder Geringhaltung eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls ein Ausweichmanöver vornimmt und dabei einen Schaden, etwa durch das Abkommen von der Straße, erleidet. Voraussetzung dafür sei aber, dass die Gefahr einer schweren Beschädigung des Fahrzeugs oder ein Personenschaden sehr nahe liegt. Nach Auffassung des Gerichts, habe eine solche Gefahr bei einem drohenden Zusammenstoß mit einem Hasen nicht bestanden. Vielmehr stelle das Ausweichmanöver in einem solchen Fall keinen Rettungsversuch dar, sondern eine gefahrerhöhende Fehl- und Schreckreaktion.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt, ra-online (zt/NJW-RR 1993, 355/rb)

Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1993, Seite: 355
NJW-RR 1993, 355

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16434 Dokument-Nr. 16434

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16434

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung