wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01.07.2008
7 ME 90/08 u. a. -

Gewerbliche Altpapiersammlung auch in der Region Hannover zulässig

Auch bei drohendem Anstig der Abfallgebühren keine Untersagung möglich

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in Fortführung seiner Rechtsprechung auch für das Gebiet der Region Hannover die Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen bestätigt.

Die Region Hannover hatte drei privaten Entsorgungsunternehmen untersagt, mittels "blauer Tonnen" Altpapier zu sammeln. Der mit der Abfallentsorgung beauftragte Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover erzielt derzeit aus der Altpapiersammlung einen jährlichen Überschuss von etwa 5 Millionen Euro. Die Region und der Zweckverband befürchten Einnahmeausfälle bei Altpapier und in der Folge einen Anstieg der Abfallgebühren von 3 % bis 4 %.

Gegen den Sofortvollzug der Untersagungsverfügungen hatte das Verwaltungsgericht Hannover den drei Entsorgungsunternehmen in Eilverfahren jeweils vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz gewährt. Die dagegen gerichteten Beschwerden der Region Hannover und des Zweckverbandes hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 7. Senat - hat ausgeführt, dass ein nach dem Abfallgesetz grundsätzlich zulässiges privates gewerbliches Sammeln von Altpapier auch dann nicht untersagt werden darf, wenn dies zu einem Anstieg der Abfallgebühren führen kann. In Zeiten der Konjunktur bestimmter Abfallfraktionen sind Erlösminderungen für die öffentlich-rechtlichen Entsorger, denen wegen vorangegangener Investitionen oder wegen Vorhaltekosten nicht in gleichem Umfang Einsparungen auf der Kostenseite gegenüberstehen, regelmäßig zu erwarten. Gleichwohl hat der Gesetzgeber die Abfallentsorgung auch für gewerblich tätige Entsorger geöffnet und damit Auswirkungen auf die Abfallgebühren in Kauf genommen. Auch andere, von der Region und dem Zweckverband angeführte "Störfaktoren", wie Probleme bei der Verteilung der "blauen Tonnen", rechtfertigen eine Untersagung der gewerblichen Altpapiersammlung nicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 04.07.2008

Aktuelle Urteile aus dem Abfallrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Abfall | Abfälle | Abfallgebühren | Altpapier | Papiertonne | Blaue Tonne | Altpapiersammlumg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6325 Dokument-Nr. 6325

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6325

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung