wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21.07.2005
7 LB 182/02 -

Einladender muss auch ohne behördliche Warnung Kosten für den Aufenthalt eines Ausländers übernehmen

Landeshauptstadt Hannover kann Kosten für Aufenthalt eines Ausländers vom Einladenden zurückfordern

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Kommune regelmäßig die Kosten für den Aufenthalt eines Ausländers von demjenigen zurückfordern kann, der vor Erteilen einer Einreisegenehmigung eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgegeben hat (§ 84 AuslG, jetzt § 68 AufenthG).

Ein solcher Regelfall liegt bei einer Einladung aus persönlichen Gründen vor. Eine Ausnahme (mit der Folge, dass die Behörde hinsichtlich der Rückforderung eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte) kann nicht mit einer Hinweis- und Aufklärungspflicht der Behörde begründet werden. Denn diese ist nicht verpflichtet, nach Abgabe dieser Erklärung den Garantiegeber auf das Kostenrisiko hinzuweisen, bevor sie der Einreise zustimmt.

Die Landeshauptstadt Hannover hatte von der Klägerin ursprünglich etwa 27.000 EUR gefordert, die sie während des Aufenthalts eines afghanischen Staatsangehörigen in Deutschland von Juni 1995 bis Oktober 1996 für den Ausländer aufgewandt hat (Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Krankenhausbehandlungskosten). Dem Ausländer war von der deutschen Botschaft in Islamabad ein Besuchervisum erteilt worden, nachdem die Klägerin eine Garantieerklärung für die Aufenthaltskosten abgeben hatte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2005
Quelle: Pressemitteilung des VG Hannover vom 21.07.2005

Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Aufenthaltskosten

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 762 Dokument-Nr. 762

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil762

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?