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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.07.2005
- L 3 ER 45/05 AS -
Arbeitslosengeld II umfasst auch Kinderbett und Kinderwagen
Erstausstattung einer Wohnung
Neben den Kleidungspauschalen für Schwangerschaft und Babykleidung besteht ein Anspruch auf einmalige Hilfe für ein gebrauchtes Kinderbett und einen gebrauchten Kinderwagen.
Das Landesssozialgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein arbeitsloses Ehepaar für sein noch nicht geborenes Kind als Erstausstattung des Hausrates ein
Einmalige Hilfe
Das Landessozialgericht verurteilte die Verwaltung im Beschwerdeverfahren, ein gebrauchtes
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2005
Quelle: ra-online, LSG Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 809
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