wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.08.2016
L 3 AS 376/16 B ER -

Für Familien arbeitsuchender EU-Ausländer besteht kein Anspruch auf Grundsicherung

Ausschluss von Grund­sicherungs­leistungen für EU-Bürger und deren Familien bei Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland zulässig

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat bereits mehrfach entschieden, dass EU-Ausländer auch im Eilverfahren keinen Anspruch auf Grund­sicherungs­leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII haben, wenn sie sich nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten dürfen oder nicht einmal ein solches Aufenthaltsrecht besteht. Nun stellte das Gericht zudem klar, dass sich dieser Ausschluss auch auf aus dem Recht zur Arbeitsuche abgeleitete Aufenthaltsrechte für Familienangehörige, etwa zum Zwecke des Schulbesuchs durch Kinder des Arbeitsuchenden, erstreckt.

Die Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls sind bulgarische Staatsangehörige. Es handelt sich um zwei Eheleute mit den beiden leiblichen Kindern der Frau, wobei die Kinder in Deutschland die Schule besuchen. Der Ehemann war nach der Einreise der Familie nach Deutschland im September 2014 zunächst als Möbel- und Küchenmonteur beschäftigt. Ab dem 1. Januar 2016 war er nach einer eigenen Kündigung arbeitslos. Einen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ("Hartz IV") lehnte das Jobcenter ab.

Ausschluss von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz

Der im Anschluss beim Sozialgericht Mainz gestellte Eilantrag des Antragstellers hatte zunächst Erfolg. Das Sozialgericht verpflichtete das Jobcenter zur vorläufigen Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Auf die Beschwerde des Jobcenters hob das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz die Verpflichtung auf. Der Ausschluss von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ergebe sich unmittelbar aus dem Gesetz (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II), da der Ehemann allenfalls noch ein Recht zum Aufenthalt zum Zwecke der Arbeitsuche geltend machen könne und er insoweit ausdrücklich mit seinen Familienangehörigen vom Leistungsbezug ausgeschlossen sei. Die Antragsteller könnten auch keine Grundsicherung nach dem SGB XII ("Sozialhilfe") erhalten, denn dies ergebe sich weder aus dem Gesetz noch sei es durch das Grundgesetz oder Europäisches Recht geboten. Wenn das Bundessozialgericht nach einem sechsmonatigen Aufenthalt bezüglich der Sozialhilfe von einer Verpflichtung zur Leistung ausgehe, überzeuge dies nicht. Dabei könne dahinstehen, ob auch insoweit bereits ein gesetzlicher Ausschluss vom Leistungsbezug bestehe (§ 21 Satz 1 SGB XII), jedenfalls könne aber auch keine Ermessensreduktion auf "Null" bei der allenfalls möglichen Ermessensentscheidung angenommen werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2016
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23069 Dokument-Nr. 23069

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss23069

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung