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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.11.2020
- L 7 AS 66/19 -
Schüler einer iPad-Klasse hat keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten eines Tablets
Anschaffung von digitalen Geräten durch den Regelbedarf abgedeckt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Schüler einer iPad-Klasse keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten eines Tablets durch den Grundsicherungsträger haben.
Zugrunde lag das Verfahren einer Sechstklässlerin aus der Region Hannover, deren Familie
LSG: iPad gehört nicht zum soziokulturellen Existenzminimum
Das LSG hat die Rechtsauffassung des Jobcenters bestätigt. Kosten für digitale Geräte seien aus dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2020
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29389
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