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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.11.2018
- L 16 KR 504/18 BER -
Krankenkasse muss Kosten für Cannabis-Therapie von ADS/ADHS-Patienten nicht übernehmen
Medizinische Studienlage lässt Nutzen von Cannabis bei ADS/ADHS-Erkrankung zweifelhaft erscheinen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Cannabis keine anerkannte Ausweichbehandlung bei ADS/ADHS ist.
Zugrunde lag das Verfahren eines 31-jährigen Mannes aus Göttingen, der an einer ADS/ADHS-Erkrankung litt. Eine Therapie mit Ritalin verursachte Schwäche, Appetit- und Kraftlosigkeit als Nebenwirkungen. Der Mann wandte sich an einen umstrittenen Arzt und Aktivisten, der ihm
Krankenkasse lehnt Kostenübernahme für Cannabis ab
Die
Cannabis kann nur bei schwerwiegenden Erkrankungen verordnet werden
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte die Rechtsauffassung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2018
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
- Hartz IV: Kein Anspruch auf Versorgung mit Cannabis-Blüten bei ausreichend vorhandenen alternativen Behandlungsmethoden
(Sozialgericht Trier, Beschluss vom 24.04.2016
[Aktenzeichen: S 5 KR 68/16 ER und S 5 AS 47/14 (Beschluss v. 30.03.2016)]) - Hartz IV-Empfängerin hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis-Blüten
(Sozialgericht Trier, Beschluss vom 30.03.2016
[Aktenzeichen: S 5 AS 47/16])
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Dokument-Nr. 26793
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