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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.06.2019
- L 11 AS 190/19 B -
Hausverbot nach Gewalt gegen Jobcenter-Mitarbeiter rechtfertigt
Aggressiv gewalttätiges Verhalten im Jobcenter stellt nachhaltige Störung des Dienstbetriebs und strafbare Handlung dar
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass aggressiv gewalttätiges Verhalten im Jobcenter ein Hausverbot nach sich ziehen kann. Mit der Entscheidung hat das Gericht die Grenze zwischen schwierigen Besuchern und Störern präzisiert.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein 56-jähriger Wendländer, der im
Jobcenter verhängt Hausverbot
Das
Künftige Kontaktaufnahme postalisch, telefonisch oder per E-Mail zumutbar
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2019
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online (pm/kg)
- Jobcenter: Hausverbot nur bei massiver oder nachhaltiger Störung
(Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 09.11.2017
[Aktenzeichen: S 30 AS 5263/17 ER]) - Befristetes Hausverbot für Hartz IV-Empfängerin im Jobcenter bereits bei erstmaliger Störung des Hausfriedens
(Sozialgericht Heilbronn, Beschluss vom 19.11.2014
[Aktenzeichen: S 10 AS 3793/14])
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Dokument-Nr. 27779
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