Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 23.10.2014
- 9 S 129/14 -
Waschstraßenbetreiber trifft bei fehlender automatischer Notausschaltung Pflicht zur permanenten Überwachung des Waschvorgangs
Verletzung der Überwachungspflicht kann im Schadensfall Haftung begründen
Ist eine Waschstraße nicht mit einer automatischen Notausschaltung versehen, besteht die Pflicht den Waschvorgang permanent zum Beispiel mit Hilfe von Videokameras zu überwachen. Kommt der Waschstraßenbetreiber dieser Überwachungspflicht nicht nach, kann dies im Schadensfall seine Haftung begründen. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Mai 2013 zu einem
Amtsgericht gab Schadenersatzklage statt
Das Amtsgericht Solingen gab der Schadenersatzklage statt. Seiner Ansicht nach hätte der Waschstraßenbetreiber den Waschvorgang in geeigneter Weise überwachen müssen, um diesen gegebenenfalls manuell abzuschalten. Für die Überwachung sei es zumutbar gewesen einen Mitarbeiter damit zu beauftragten über die installierte Videoüberwachungsanlage den Waschvorgang zu beobachten. Gegen diese Entscheidung legte der Waschstraßenbetreiber Berufung ein.
Landgericht bejahte ebenfalls Haftung des Waschstraßenbetreibers
Das Landgericht Wuppertal bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung und wies daher die Berufung des Waschstraßenbetreibers zurück. Er habe seine Pflicht, Schäden von den Fahrzeugen seiner Kunden fernzuhalten, verletzt. Verfügt eine
Pflicht zur permanenten Überwachung bestand
Es sei nach Überzeugung des Landgerichts zu erwarten gewesen, dass der Waschvorgang permanent überwacht wird, damit notfalls der Vorgang abgebrochen werden kann. Eine solche Überwachung sei jedenfalls dann zu fordern, wenn eine Videoüberwachungsanlage installiert und es häufiger zu Unfällen der Art gekommen ist. In diesem Zusammenhang verwies das Gericht auch darauf, dass das vorschriftswidrige Abbremsen von Fahrzeugen in einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2015
Quelle: Landgericht Wuppertal, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Solingen, Urteil vom 16.05.2014
[Aktenzeichen: 13 C 212/14]
Jahrgang: 2015, Seite: 393 MDR 2015, 393
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20919
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20919
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.