wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.6/0/5(7)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Würzburg, Urteil vom 10.07.2013
42 S 406/13 -

Sechsmalige unpünktliche Mietzahlung in einem Jahr kann zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags führen

Unwesentliche unpünktliche Mietzahlungen begründen kein Kündigungsrecht

Zahlt ein Mieter in einem Jahr insgesamt sechsmal unpünktlich seine Miete, so kann dies die fristlose Kündigung des Mietvertrags gemäß § 543 BGB nach sich ziehen. Die Mietzahlungen dürfen aber nicht nur unwesentlich verspätet erfolgen. Von einer Unwesentlichkeit ist auszugehen, wenn durch die Unpünktlichkeit mehr als 13 Säumnistage entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Würzburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob allein eine unpünktliche Mietzahlung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann.

Fristlose Kündigung bei sechsmaliger unpünktlicher Mietzahlung zulässig

Das Landgericht Würzburg entschied, dass eine unpünktliche Mietzahlung dann eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB nach sich ziehen kann, wenn sie nachhaltig erfolgt. Davon sei nach Ansicht des Gerichts auszugehen, wenn der Mieter innerhalb eines Jahres mindestens sechs Zahlungstermine überschreitet.

Zusätzliche Voraussetzung ist erhebliche Zahlungsverzögerung

Zudem sei nach Auffassung des Landgerichts eine erhebliche Zahlungsverzögerung erforderlich. Eine nur unwesentliche Unpünktlichkeit genüge daher nicht für eine fristlose Kündigung. Von einer erheblichen Zahlungsverzögerung sei auszugehen, wenn sich über das Jahr mehr als 13 Säumnistage anhäufen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2014
Quelle: Landgericht Würzburg, ra-online (zt/WuM 2014, 548/rb)

Aktuelle Urteile aus dem
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2014, Seite: 548
WuM 2014, 548

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 19027 Dokument-Nr. 19027

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19027

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.6 (max. 5)  -  7 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung