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Landgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 20.12.2018
- 1 O 73/12 -
Bayer Vital GmbH haftet nicht für mögliche Gesundheitsschäden durch Verhütungsmittels "Yasminelle"
Lungenembolie und Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand nicht zweifelsfrei auf Einnahme des Verhütungsmittels zurückzuführen
Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen möglicher Gesundheitsschäden durch die Einnahme des Verhütungsmittels "Yasminelle" abgewiesen, da für die erlittene Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand auch eine erfolgte Langstreckenflugreise als alternative Ursache in Betracht kam.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls erlitt im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand und machte dafür das von der Beklagten in Verkehr gebrachte Verhüttungsmittel "Yasminelle" mit dem Wirkstoff Drospirenon verantwortlich, mit dessen Einnahme sie auf ärztliche Verordnung im Oktober 2008 begonnen hatte. Erste Beschwerden - wie etwa schnelle Erschöpfung und teilweise Atemnot - traten bereits Ende März 2009 auf, kurz nachdem die Klägerin von einer dreiwöchigen Thailandflugreise zurückgekehrt war.
LG verneint Haftung der Beklagten für Gesundheitsschäden
Das Landgericht Waldshut-Tiengen lehnte eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2018
Quelle: Landgericht Waldshut-Tiengen/ra-online
- Keine Haftung eines pharmazeutischen Unternehmens für bekannte und vertretbare Nebenwirkungen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2008
[Aktenzeichen: 7 U 200/07]) - Keine Haftung eines pharmazeutischen Unternehmens für bekannte und vertretbare Nebenwirkungen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2008
[Aktenzeichen: 7 U 200/07])
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Dokument-Nr. 26858
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