Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 10.11.2017
- 13 S 97/17 -
Nutzungsausfallentschädigung auch für Dauer einer Zweitbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs bei fehlgeschlagener Erstbeschaffung
Fehlschlag der Erstbeschaffung darf vom Umfallgeschädigten nicht verschuldet sein
Einen Unfallgeschädigtem steht auch für die Dauer der Zweitbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn die Erstbeschaffung wegen eines nicht vom Unfallgeschädigtem zu verschuldeten Umstands fehlgeschlagen ist. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte der Geschädigte eines am 15.08.2016 ereigneten Verkehrsunfalls
Amtsgericht wies Klage ab
Das Amtsgericht Saarlouis wies die Klage ab. Es hielt den Anspruch auf
Landgericht bejaht Anspruch auf weiterer Nutzungsausfallentschädigung
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Unfallgeschädigten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ihm stehe auch für die Zeit bis zur
Kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht
Dem Unfallgeschädigten könne nach Auffassung des Landgerichts auch kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht angelastet werden. Es sei nicht zu beanstanden, dass er aufgrund des Verschweigens des Totalschadens des zunächst beschafften Fahrzeugs den Kaufvertrag rückgängig gemacht hat.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2019
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Saarlouis, Urteil vom 02.06.2017
[Aktenzeichen: 27 C 1522/16 (13)]
Jahrgang: 2018, Seite: 27 NJW-RR 2018, 27
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27709
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27709
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.