wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Rostock, Urteil vom 31.01.2014
3 O 1153/13 (1) -

Nach Hinweis auf urheber­rechts­verletzende Handlungen volljähriger Kinder im Haushalt besteht für Eltern Warn- und Kontrollpflicht

Sperrung oder Abschaffung des WLAN-Zugangs nicht erforderlich

Nach Erhalt einer Abmahnung wegen der Teilnahme am illegalen Filesharing, müssen die Eltern ihre volljährigen Kinder auf das Verbot des illegalen Filesharings hinweisen und entsprechende Kontrollen durchführen. Die Sperrung oder Abschaffung des WLAN-Zugangs ist jedoch nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Rostock hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2013 erhielt der Inhaber eines Internetanschlusses eine Abmahnung wegen eines illegalen Downloads eines Films. Er forderte daraufhin seine beiden Töchter auf solche Handlungen zu unterlassen. Zudem kontrollierte er die Computer der Töchter. Er konnte aber nichts Erhebliches finden. Im September 2013 erhielt er abermals eine Abmahnung wegen des illegalen Downloads eines Films. Die Rechteinhaberin warf dem Anschlussinhaber vor seinen Warn- und Kontrollpflichten nicht nachgekommen zu sein. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Keine Verletzung der Warn- und Kontrollpflichten durch Anschlussinhaber

Nach Auffassung des Landgerichts Rostock habe zwar gegenüber den Töchtern eine Prüf-, Kontroll- und Hinweispflicht bestanden. Dieser Pflicht sei der Anschlussinhaber aber nachgekommen. Es habe ausgereicht nach der ersten Abmahnung die Töchter auf das Verbot des illegalen Downloads hinzuweisen und die Computer zu kontrollieren.

Sperrung oder Abschaffung des WLAN-Zugangs nicht erforderlich

Der Anschlussinhaber sei dagegen nicht verpflichtet gewesen den WLAN-Zugang zu sperren oder abzuschaffen, so das Landgericht weiter. Er habe vielmehr davon ausgehen dürfen, dass es aufgrund seiner Mahnung und Kontrolle nicht zu weiteren rechtsverletzenden Handlungen durch seine Töchter kommen würde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2014
Quelle: Landgericht Rostock, ra-online (zt/MMR 2014, 341/rb)

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Urheberrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 341
MMR 2014, 341
 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Jahrgang: 2014, Seite: 916
ZUM 2014, 916

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 19322 Dokument-Nr. 19322

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19322

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?