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Landgericht Rostock, Urteil vom 11.10.2019
- 1 O 27/18 -
Zulässiger Verweis von Kreuzfahrtschiff durch Kapitän bei möglicher Lebensgefahr des erkrankten Reisenden
Reisenden steht kein Schadensersatz- oder Reisepreisminderungsanspruch zu
Besteht auch ein nur geringes Risiko einer Lebensgefahr für einen erkrankten Kreuzfahrtreisenden, so ist es dem Kapitän erlaubt, den Reisenden vom Kreuzfahrtschiff zu verweisen. In diesem Fall steht dem Reisenden kein Schadensersatz- oder Reisepreisminderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter zu. Dies hat das Landgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine 83-jährige Frau unternahm im Juni und Juli 2017 eine
Kein Anspruch auf Schadensersatz und Reisepreisminderung
Das Landgericht Rostock entschied gegen die Klägerin. Ihr stehen die geltend gemachten Ansprüche nicht zu. Denn der Beklagten sei kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Sie habe durch den Kapitän den
Mögliche Lebensgefahr rechtfertigt Bordverweis
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2020
Quelle: Landgericht Rostock, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 39 RRa 2020, 39
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Dokument-Nr. 28501
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