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Landgericht Potsdam, Urteil vom 01.04.2022
- 51 S 1/21 -
Ausschluss aus Genossenschaft wegen Ende des Anstellungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag
Produktivgenossenschaft darf für Rentner und Gründungsmitglieder Ausnahmen machen
Eine Produktivgenossenschaft darf ein Mitglied nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags ausschließen. Wird dies bei Mitgliedern, deren Anstellung wegen Erreichens des Rentenalters endet oder die Gründungsmitglieder sind, nicht getan, liegt darin kein Verstoß gegen das genossenschaftliche Gleichbehandlungsgebot. Dies hat das Landgericht Potsdam entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein früheres Mitglied einer
Amtsgericht gab Klage statt
Das Amtsgericht Potsdam bejahte einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot und gab der Klage statt. Es sei seiner Ansicht nach unzulässig, die Frage des Ausschlusses aus der
Landgericht verneint verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
Das Landgericht Potsdam entschied zu Gunsten der Beklagten. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2022
Quelle: Landgericht Potsdam, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 31.03.2021
[Aktenzeichen: 31 C 189/19]
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Dokument-Nr. 31794
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