Weil es eine Autofahrerin offenbar an der nötigen Sorgfalt hatte fehlen lassen, braucht die Vollkasko-Versicherung der Frau für den Schaden an derem PKW nicht aufzukommen, entschied das Landgericht in zweiter und letzter Instanz. - bei kostenlose-urteile.de">

Weil es eine Autofahrerin offenbar an der nötigen Sorgfalt hatte fehlen lassen, braucht die Vollkasko-Versicherung der Frau für den Schaden an derem PKW nicht aufzukommen, entschied das Landgericht in zweiter und letzter Instanz. - bei kostenlose-urteile.de">

 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.02.1999
2 S 10642/98 -

Am Hang geparkter PKW macht sich selbständig - Grobe Fahrlässigkeit wegen unzureichender Sicherungsmaßnahmen

Keine Entschädigung von der Kaskoversicherung

Kraftfahrzeuge müssen so geparkt werden, daß sie sich nicht „selbständig" machen können. Vor allem beim Abstellen auf einer Gefälle-Strecke sollten der Fahrer unbedingt dafür sorgen, daß sein Fahrzeug nicht ungewollt wegrollt und womöglich Schaden anrichtet. Dazu genügt es nicht, einen Gang einzulegen; vielmehr muß auch noch die Handbremse fest angezogen werden. Wer dies unterläßt, setzt sich dem Vorwurf der „groben Fahrlässigkeit" aus. Das bekräftigte das Landgericht Nürnberg-Fürth.

Weil es eine Autofahrerin offenbar an der nötigen Sorgfalt hatte fehlen lassen, braucht die Vollkasko-Versicherung der Frau für den Schaden an derem PKW nicht aufzukommen, entschied das Landgericht in zweiter und letzter Instanz.

Leidtragende des Urteils ist eine Autofahrerin aus Mittelfranken. Während eines Friedhof-Besuches parkte sie ihr Auto auf einem nahe gelegenen Parkplatz. Entweder weil sie keinen Gang eingelegt oder weil sie die Handbremse nicht richtig angezogen hatte, setzte sich das Fahrzeug langsam in Bewegung. Es rollte immer weiter rückwärts und prallte schließlich gegen ein Geländer. Dabei wurde der PKW am Heck beschädigt. Die Reparatur kostete über 10.000 DM.

Diesen Betrag – unter Abzug ihrer Selbstbeteiligung – verlangte die Frau von ihrer Kasko-Versicherung ersetzt. Die Versicherungsgesellschaft weigerte sich zu zahlen. Sie kreidete der Geschädigten ein erhebliches Verschulden an und berief sich auf einschlägige Bestimmungen, wonach Versicherungsnehmer dann keinen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie den Schaden an ihrem Fahrzeug grob fahrlässig verschuldet haben.

Die Autobesitzerin war sich keiner Schuld bewußt, jedenfalls keines „groben" Fehlverhaltens. Da beide Seiten auf ihrem Standpunkt beharrten, kam es zum Prozeß.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab der Versicherung recht.

Die Klägerin habe ihr Auto auf einer Gefällestrecke abgestellt. Ob das Gefälle nun 10 % betrage, wie die Versicherung schätzt, oder „nur" 5 %, wie die Autofahrerin meint, spiele nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend sei, daß das Fahrzeug gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert werden müsse. Daran habe es die Klägerin offenbar fehlen lassen. Anders lasse sich nach Lage der Dinge das Wegrollen ihres PKW nicht erklären.

Wer aber sein Auto in Hanglage abstelle, ohne es wirksam gegen Wegrollen zu sichern, verhalte sich in der Tat grob fahrlässig, befanden die Richter. Nach § 61 VVG (= Versicherungsvertragsgesetz) sei daher die Versicherungsgesellschaft von ihrer Leistungspflicht frei geworden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2005
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Nürnberg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3007 Dokument-Nr. 3007

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3007

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung