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Landgericht München II, Beschluss vom 11.07.2008
- 12 S 1118/08 -
Unzulässigkeit von Besichtigungen zwecks Untersuchung der Wohnung auf Allgemeinzustand
Zulässige Besichtigung muss begründet werden
Eine mietvertragliche Regelung wonach der Vermieter ein regelmäßiges Besichtigungsrecht zwecks Prüfung des Zustandes der Mietsache hat, ist gemäß § 307 Abs. 2 BGB unwirksam. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts München II hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der
Routinekontrollen zu Untersuchungszwecken unzulässig
Nach Ansicht des Landgerichts München II hätte die Berufung des beklagten Mieters jedoch Erfolg gehabt. Dem
Begründungspflicht des Vermieters
Darüber hinaus hätte der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2012
Quelle: Landgericht München II, ra-online (vt/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2009, Seite: 376 NJW-RR 2009, 376 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2009, Seite: 371 ZMR 2009, 371
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Dokument-Nr. 14635
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