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Landgericht München I, Urteil vom 21.11.2018
15 O 19893/17 -

Keine Amtshaftung: Freistaat Bayern nicht zum Schadensersatz aufgrund unwirksamer Mietpreisbremse verpflichtet

Staat kann für Erlass eines unwirksamen Gesetzes grundsätzlich nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden

Das Landgericht München I hat entschieden, dass vom Freistaat Bayern aufgrund der unwirksamen Mietpreisbremse kein Schadensersatz verlangt werden kann.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, ein Inkassodienstleister, machte Ansprüche zweier Mieter gegen den Freistaat Bayern geltend. Die Wohnung der Mieter liegt in München im Geltungsbereich der sogenannten Mietpreisbremse. Nach einem Urteil des Landgerichts München I vom 6. Dezember 2017 ist die Regelung zur "Mietpreisbremse" (Mieterschutzverordnung der Bayerischen Staatsregierung) nichtig. Die Klägerin hatte behauptet, die Miete für die streitgegenständliche Wohnung liege um ca. 42 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Da die Mietpreisbremse nicht greife, könnten die Mieter die überhöhte Miete vom Vermieter nicht zurückverlangen. Das liege allein an der nichtigen Verordnung. Der Freistaat Bayern hafte deshalb für den den Mietern entstandenen Schaden, weil er eine nichtige Verordnung erlassen habe.

LG verneint Schadensersatzanspruch

Das Landgericht München I wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs könne der Staat für den Erlass eines unwirksamen Gesetzes grundsätzlich nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Denn die Mitglieder der Gesetzgebungsorgane erfüllen regelmäßig Aufgaben gegenüber der Allgemeinheit, nicht gegenüber dem einzelnen Betroffenen. Etwas anderes gelt nur dann, wenn lediglich einige wenige Bürger von einem Gesetz betroffen seien. Diese Voraussetzung fehle, denn die Mieterschutzverordnung des Freistaats betreffe ca. 3 bis 4 Mio. Einwohner des Freistaats, so das Landgericht.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2018
Quelle: Landgericht München I/ra-online

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Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2018, Seite: 1595
GE 2018, 1595
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2019, Seite: 38
WuM 2019, 38

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Dokument-Nr.: 26716 Dokument-Nr. 26716

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Kommentare (2)

 
 
StahlWind schrieb am 22.11.2018

Was die korrupte Justiz ebenso urteilt.

Wer hat da schon etwas anderes erwartet!?

Es ist Zeit solche Richter und Staatsanwälte via Petitionen entlassen zu lassen, die sind für eine Diktatur zu gebrauchen, nicht aber für einen Sozialen Bundesstaat, der Deutschland laut Verfassung ist (Art. 20 GG)

Klüngelbaron schrieb am 21.11.2018

Da ja nur 3-4 Mio Menschen betroffen sind stellen diese also keine Allgemeinheit dar, für welche die Mitglieder des Klüngelvereins Aufgaben erfüllen. Ah-ja. Logisch.

Man fragt sich, was diese Richter so rauchen. Vielleicht sollte man solchen Schwachsinn einfach mal Ernst nehmen: Keiner zahlt mehr Steuern, fertig. Das muss doch laut solchen Richtern die Allgemeinheit machen, nicht der einzelne (betroffene) Bürger. Mal sehen, wann die Realität diesen Dünkel einholt..

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