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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 20.06.2013
- 10 O 1779/13 -
Student haftet nicht für einen durch den Herd verursachten Wohnungsbrand
Unbeaufsichtigtes Zurücklassen einer Pizza im Ofen kann nicht als grob fahrlässiges Handeln ausgelegt werden
Ein Student, der eine Pizza in den Ofen geschoben und danach die Küche verlassen hatte, muss keinen Schadensersatz leisten, weil beim Einstellen des Herdes versehentlich das Ceranfeld mit eingeschaltet war und der Herd in Brand geriet. Dies entschied das Landgericht Magdeburg. Da die hiergegen gerichtete Berufung der Versicherung vom Oberlandesgerichts Naumburg verworfen wurde, ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Student aus Magdeburg schob nach einer Party am Vorabend in der Wohnung seiner Wohngemeinschaft am folgenden Tag um die Mittagszeit eine Tiefkühlpizza in den Backofen des Küchenherdes. Er stellte den Timer an seinem Handy auf etwa zehn Minuten ein und verließ die Küche. Noch vor Ablauf der Zeit bemerkte der Student einen beißenden Geruch und musste feststellen, dass Küche brannte. Brandursache war eine versehentlich eingeschaltete Ceranplatte des Herdes. Die Feuerwehr konnte das Feuer in der Wohnung löschen. Den an dem Gebäude entstandenen Schaden in Höhe von rund 27.000 Euro machte die
Versicherung rügt grob fahrlässiges Handeln
Die Versicherung war der Meinung, der Student habe grob fahrlässig gehandelt, da er den
Ceranfeld ohne Töpfe und Pfannen verursacht normalerweise keinen sofortigen Brand
Sowohl das Land- als auch das Oberlandesgericht haben keine grobe Pflichtwidrigkeit des Studenten festgestellt. Eine Haftung gegenüber dem Gebäudeversicherer besteht nur dann, wenn der Nutzer der Küche grob fahrlässig oder gar vorsätzlich den Schaden verursacht hat. Einfache
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2013
Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online
- Mieterin haftet nicht zwingend für Wohnungsbrand durch auf einem angeschalteten Herd vergessenen Topf
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009
[Aktenzeichen: I-10 U 88/09]) - Brandschaden durch Fondue-Topf - kurzfristiges Verlassen der Küche begründet nur leichte Fahrlässigkeit
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2008
[Aktenzeichen: 12 U 126/07])
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Dokument-Nr. 17295
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