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Landgericht Lüneburg, Urteil vom 14.11.2012
- 6 S 80/12 -
Eigenmächtige vom Vermieter geduldete Entfernung einer Wand rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Anspruch auf Wiederherstellung besteht wegen langer Duldung nicht
Entfernen die Mieter eines Einfamilienhauses eigenmächtig eine Wand und bauen einen Kamin ein, so kann dies ein Grund zur fristlosen Kündigung darstellen. Duldet jedoch der Vermieter den Zustand lange Zeit, so ist eine Kündigung ausgeschlossen. Ebenfalls kann er nicht die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands fordern. Dies hat das Landgericht Lüneburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall entfernten die Mieter eines Einfamilienhauses im Jahr 2006 eine nichttragende
Amtsgericht gab Wiederherstellungsklage statt
Das Amtsgericht Celle bejahte einen Wiederherstellungsanspruch, da es an einer ausdrücklichen
Räumungs- und Herausgabeanspruch bestand nicht
Das Landgericht Lüneburg folgte zunächst der Ansicht des Amtsgerichts, dass ein Anspruch auf Räumungs- und
Wiederherstellungsanspruch bestand ebenfalls nicht
Das Landgericht verneinte jedoch entgegen dem Amtsgericht den Wiederherstellungsanspruch des Vermieters. Denn es wäre treuwidrig, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2013
Quelle: Landgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Celle, Urteil vom 09.05.2012
[Aktenzeichen: 14 C 1162/11 (9)]
- Eigenmächtiger Einriss einer Wand berechtigt Vermieter zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses
(Landgericht Kassel, Urteil vom 05.05.2011
[Aktenzeichen: 1 S 432/10]) - Duldung einer Katzenhaltung über 1 ½ Jahre schließt Beseitigungsanspruch des an Katzenallergie leidenden Vermieters aus
(Amtsgericht Bonn, Urteil vom 12.12.1989
[Aktenzeichen: 6 C 463/89])
Jahrgang: 2013, Seite: 277 IMR 2013, 277 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2013, Seite: 223 WuM 2013, 223
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Dokument-Nr. 16630
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