wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.2/0/5(5)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 27.02.2018
5 O 487/14 -

Schießerei im Großmarkt: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld für Verletzten nach SEK-Einsatz

Amts­pflicht­verletzung der SEK-Beamten nicht feststellbar

Das Landgericht Köln hat die Klage eines Kaufmanns am Kölner Großmarkt gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro vollumfänglich abgewiesen.

Der Kläger wurde im Jahr 2011 bei einem Einsatz des SEK vor dem Großmarkt durch sechs Schüsse im Gesicht, am rechten Arm, am rechten Unterschenkel und der linken Hand verletzt. Infolge der Schussverletzungen ist er dauerhaft beeinträchtigt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren geführt (LG Köln, Az. 321 Ks 5/15), in welchem er jedoch vom Vorwurf des versuchten Totschlags zum Nachteil eines SEK-Beamten freigesprochen (rechtskräftig) und zunächst lediglich wegen unerlaubten Waffen-und Munitionsbesitzes sowie Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde (nicht rechtskräftig).

Kläger verlangt Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro

Der Kläger machte nunmehr im Zivilverfahren geltend, dass es sich um einen rechtswidrigen Polizeieinsatz gehandelt habe, so dass ihm unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) wegen der erlittenen Verletzungen ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro zustünde. Er begehrte außerdem die Feststellung, dass das Land zum Ersatz sämtlicher ihm entstandener weiterer Schäden verpflichtet ist, sowie zur Mitteilung der Namen, Dienstgrade und Dienststellen der am Einsatz beteiligten Beamten.

Zu den Verletzungen führende Schüsse gerechtfertigt

Das Landgericht Köln konnte jedoch keinen Anspruch des Klägers wegen einer Amtspflichtverletzung der Beamten feststellen. Die zu den Verletzungen führenden Schüsse seien gerechtfertigt gewesen. Nach Auswertung der Ermittlungsergebnisse im Strafverfahren sowie der durchgeführten Beweisaufnahme ist das Gericht davon überzeugt, dass der Kläger selbst einen Schuss aus seinem Fahrzeug abgegeben hat.

SEK-Beamten waren zur Abwehr der Gefahr für eigenes Leben zum Schusswaffengebrauch berechtigt

Da er damit zum Gebrauch einer Schusswaffe bereit war, seien auch die SEK-Beamten zur Abwehr der Gefahr für ihr eigenes Leben und um den Kläger angriffsunfähig zu machen zum Schusswaffengebrauch berechtigt gewesen. Das Gericht sah es zudem als nicht erwiesen an, dass der Kläger zum Zeitpunkt des letzten Schusses bereits offensichtlich schwer verletzt die Tür seines Fahrzeugs geöffnet und offenkundig unbewaffnet und wehrlos gewesen sei. Verletzungen von Amtspflichten im Bereich der Einsatzplanung und der Art und Weise der Durchführung des Einsatzes vermochte das Gericht schließlich ebenfalls nicht festzustellen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2018
Quelle: Landgericht Köln/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25583 Dokument-Nr. 25583

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25583

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.2 (max. 5)  -  5 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (6)

 
 
Horst Müller schrieb am 01.03.2018

Heiko Maas ist selber Terrorist!

Von da ist nichts zu erwarten!

Jörg T. schrieb am 01.03.2018

Die SEK's entwickeln sich aus meiner Sicht langsam zu amerikanischen "Ballermännern"! Ich sehe hier das Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzt!

Peter Kroll schrieb am 01.03.2018

Unfähige SEK-Beamte. Warum haben sie den Kaufmann nicht abgeknallt?

Jörg T. antwortete am 01.03.2018

Frage: Sind Sie noch bei vollem Verstand?

Hofarco antwortete am 05.03.2018

wer bei einem Polizeieinsatz als Privatperson mit einer Waffe herumfummelt, hat kein Recht auf Entschädigung

Hofarco antwortete am 05.03.2018

wer bei einem Polizeieinsatz als Privatperson mit einer Waffe herumfummelt, hat kein Recht auf Entschädigung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung